Bildungsteilzeitgeld
Dienstnehmer:innen können im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung nach § 11a AVRAG vereinbaren und erhalten während dieser Zeit Bildungsteilzeitgeld zur Unterstützung ihrer Weiterbildungsmaßnahme. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Arbeitnehmer:innen während einer Bildungsteilzeit durch Zahlung des Bildungsteilzeitgeldes, um eine Weiterbildung (z.B. Studium) während reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen und so die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Arbeitslosigkeit zu senken.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereinbarung einer Arbeitszeitreduzierung nach § 11a AVRAG mit dem Arbeitgeber
- Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme (z.B. Studium)
- Erfüllte Mindestdauer an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung je nach erstmaliger oder wiederholter Beantragung
Beschreibung
In Österreich erhalten Dienstnehmer:innen im Einvernehmen mit dem/der Arbeitgeber:in die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit gem. § 11a AVRAG zu reduzieren und für die Dauer einer Weiterbildungsmaßnahme Bildungsteilzeitgeld zu beziehen. Dieser Zuschuss steht bundesweit privaten Personen offen, die eine berufliche oder akademische Qualifikation anstreben. Voraussetzung ist eine Vereinbarung über die Arbeitszeitreduzierung, der Nachweis der laufenden Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung (z. B. Studium) sowie eine erfüllte Mindestdauer an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Fördermittel sind budgetunlimitiert und können fortlaufend ohne fixe Fristen beantragt werden, wodurch finanzielle Planungssicherheit während der Bildungsphase gewährleistet wird.
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Senkung der Arbeitslosigkeit durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen. Durch die Kombination aus reduzierter Arbeitszeit und finanzieller Unterstützung werden Fachkräfte in die Lage versetzt, neue Kompetenzen zu erwerben und sich für zukunftsorientierte Berufsfelder zu qualifizieren. Langfristig profitieren sowohl Teilnehmende als auch Unternehmen von stärker qualifiziertem Personal. Die Förderung eignet sich insbesondere für Dienstnehmer:innen, die neben der beruflichen Tätigkeit eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten und ihre beruflichen Perspektiven nachhaltig ausbauen wollen.