Blaues Band Deutschland – Auen
Zuschüsse für die naturnahe Entwicklung und Renaturierung der Auen entlang bundesweiter Bundeswasserstraßen. Förderfähig sind Maßnahmen wie Biotopentwicklung, Gewässerrenaturierung und Artenansiedlung. Zuschusshöhe bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis zu 6 Jahre. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einzel- und Verbundvorhaben zur Wiederherstellung, Entwicklung und naturnahen Gestaltung der Auen entlang der Bundeswasserstraßen. Im Fokus stehen Maßnahmen wie Entwicklung auentypischer Offenlandbiotope und Auenwälder, Renaturierung von Altarmen und Gewässerstrukturen, Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen, hydrologische Boden- und Abflussverbesserung, infrastrukturelle Anpassungen sowie Sicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben, die für das Projekt notwendig und erforderlich sind (gemäß Förderrichtlinie Nr. 5.4)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgleichs- und Ersatzgelder bzw. Ökopunkte
- Kompensationsverpflichtungen aus Eingriffsregelung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Berechtigtes Bundesinteresse am Vorhaben
- Abstimmung mit zuständigen Landes- und Bundesbehörden
- Vorhaben darf nicht der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen dienen
- Schriftliche Kooperationsvereinbarung für Verbundvorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Musterfinanzierungsplan
- Förderantrag im easy-Online
- Ausführliche Vorhabensbeschreibung
- Kooperationsvereinbarung bei Verbundvorhaben
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Entwicklung eines länderübergreifenden Biotopverbunds
- Vereinbarkeit mit verkehrlicher Nutzung
- Einbindung in bestehende Entwicklungskonzepte
- Flächenverfügbarkeit
- Einbeziehung gesellschaftlicher Akteursgruppen
- Vorliegen von Machbarkeitsstudien und Planungsansätzen
- Synergieeffekte zu mehreren Zielstellungen
Beschreibung
Mit dem Bundesprogramm Blaues Band Deutschland – Auen fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bundesweit Maßnahmen zur naturnahen Auenentwicklung entlang von Bundeswasserstraßen. Förderberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine und natürliche oder juristische Personen mit Sitz in Deutschland. Ziel ist die Wiederherstellung offener Auenbiotope, die Renaturierung von Altarmen und Gewässerstrukturen sowie die Sicherung und Wiederauswilderung auentypischer Arten. Bis zu 75 % der förderfähigen Kosten können als Zuschuss übernommen werden, bei einer Projektlaufzeit von bis zu 72 Monaten. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zu Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz und strebt den Aufbau eines länderübergreifenden Biotopverbunds entlang der Bundeswasserstraßen an.
Das Förderverfahren gliedert sich in zwei Stufen: Zunächst wird eine Projektskizze inklusive Musterfinanzierungsplan beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht. Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Erstellung des vollständigen Antrags im elektronischen Antragssystem easy-Online. Erforderlich sind unter anderem eine ausführliche Vorhabensbeschreibung und bei Verbundprojekten eine Kooperationsvereinbarung. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie der Vereinbarkeit mit verkehrlicher Nutzung, der Einbindung in bestehende Entwicklungskonzepte, Flächenverfügbarkeit, Machbarkeitsstudien sowie der Beteiligung gesellschaftlicher Akteur:innen und Synergieeffekten. Ausgleichs- und Ersatzgelder sowie Kompensationsverpflichtungen sind ausgeschlossen. Laufend einreichbare Skizzen ermöglichen eine flexible Planung und fördern nachhaltig klimafreundliche, naturnahe Auenräume mit hohem Erholungs- und Schutzpotenzial.
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