Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Unterstützung für komplexe Wohnungsbauvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Brandenburg durch Darlehen mit zusätzlichem Tilgungszuschuss. KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss von 5 %. Anträge vor Vorhabensbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung hat zum Ziel, energieeffiziente Wohnungsbaumaßnahmen im Land Brandenburg zu unterstützen und Klimaschutzziele zu fördern, indem sie komplexe Neubau-, Umnutzungs- und Sanierungsprojekte von Mietwohnraum zur Erreichung von Effizienzhausstandards langfristig finanziert.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Baunebenkosten
- Grundstückskosten
- Finanzierungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Wohnungsgesellschaft oder Wohnungsgenossenschaft oder privater Investor der Wohnungswirtschaft
- Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zur Sanierung/Umnutzung von Mietwohnraum gemäß KfW-Effizienzhausstandard
- Keine Förderung für Wohn-, Alten- und Pflegeheime, Ferienhäuser sowie Umschuldungen/Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Energieausweis
- Entwurfspläne
- Wohnflächenberechnung
- Katasterunterlagen
- Erklärung Politisch exponierte Person (PEP)
- Architektenvertrag/Vollmacht
- Grundbuchblattabschrift
Bewertungskriterien
- Erreichung eines KfW-Effizienzhausstandards
- Komplexität des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Der Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ richtet sich an kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investor:innen der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Das Programm ergänzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss von 5 % auf den Darlehensbetrag. Gefördert werden komplexe Neubau-, Umnutzungs- und Sanierungsprojekte von Mietwohnraum, die den KfW-Effizienzhausstandard erfüllen. Dabei können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, darunter Bau- und Baunebenkosten, Grundstückskosten sowie Finanzierungskosten, langfristig finanziert werden. Die Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich, sofern die Gesamtsumme der Unterstützungen die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.
Zur Antragsstellung ist die Einreichung eines vollständigen Antrags, eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie eines gültigen Energieausweises vor Vorhabensbeginn bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erforderlich. Ergänzt wird dies durch Entwurfspläne, Wohnflächenberechnung, Katasterunterlagen, Architektenvertrag/Vollmacht, Grundbuchblattabschrift und eine Erklärung zu politisch exponierten Personen (PEP). Die Bewertung erfolgt anhand der Erreichung eines KfW-Effizienzhausstandards, der Projektspezifik und der Nachhaltigkeitsaspekte. Als Darlehensprogramm mit fortlaufender Fördermöglichkeit unterstützt der Kredit die Klimaschutzpolitik von Land und Bund und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Modernisierung und Sicherung des Wohnungsbestands in Brandenburg.
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