Darlehen

Brandenburg-Kredit Pflege

Zinsgünstiges Darlehen für stationäre Pflegeeinrichtungen und gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten in Brandenburg. Darlehensbeträge von 50.000 € bis 2.000.000 €. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Infrastruktur Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 50.000 € bis 2.000.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung von Investitionen in die Infrastruktur stationärer Einrichtungen für Pflegebedürftige sowie gemeinschaftlicher Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung, einschließlich Neubau, Umbau, brandschutztechnischer und energetischer Sanierungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten
  • Neubau und Umbau von Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanter Pflege
  • Umbau- und Anbaumaßnahmen in stationären Einrichtungen zur fachlichen Weiterentwicklung
  • Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen
  • Betriebsnotwendige bauliche und energetische Sanierungen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • Gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen
  • Bankübliche Besicherung des Darlehens

Beschreibung

Brandenburg-Kredit Pflege ermöglicht kommunal geprägten Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen sowie öffentlichen Einrichtungen in Brandenburg die Realisierung moderner Pflegeinfrastruktur. Mit einer Förderquote von 100 % bietet das Programm zinsgünstige Darlehen im Bereich von 50.000 € (ambulant) beziehungsweise 200.000 € (stationär) bis zu 2.000.000 € pro Vorhaben. Gefördert werden Investitionen in den Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten, den Neubau und Umbau baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Umbau- und Anbaumaßnahmen zur fachlichen Weiterentwicklung bestehender stationärer Einrichtungen. Darüber hinaus können brandschutztechnische Auflagen, betriebsnotwendige energetische Sanierungen und Digitalisierungsmaßnahmen finanziert werden. Anträge sind fortlaufend möglich, vorausgesetzt wird eine bankübliche Besicherung.

Die Konditionen umfassen eine Auszahlung von 100 %, Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sowie eine Zinsbindung von bis zu 20 Jahren mit individuell ausgehandelten Zinsverbilligungen für maximal zehn Jahre. Tilgungsfreie Anlaufphasen von bis zu fünf Jahren und vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen erhöhen die Planbarkeit, während auf Bearbeitungsentgelte verzichtet wird. Ein darüber hinaus gehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden. Das Programm verfolgt das Ziel, eine auf Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege und Betreuung durch zeitgemäße bauliche Standards und technische Ertüchtigung zu stärken. Alleinige Anlaufstelle für die Antragsstellung ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg, die das Vorhaben in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie umsetzt.

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