Zuschuss

Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF 2022)

Förderung der Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen/-assistenten in Brandenburger KMU mit bis zu 60 % Landes-/EU-Zuschuss. Anträge jederzeit möglich.

Arbeit Frauenförderung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis zu 1.650 € pro Monat
Förderquote: 60%
Projektstart ab: 01.07.2024
Projektdauer: 6 - 24 Monate

Förderziel

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte als Werkstudierende sowie Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Abschreibungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU gemäß EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg
  • Anstellung von Werkstudierenden oder Innovationsassistent:innen
  • Schaffung neuer, zusätzlicher Arbeitsplätze

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Arbeitsvertrag oder -entwurf
  3. Immatrikulationsbescheinigung
  4. Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung)
  5. De-minimis-Erklärung

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt der Aufgabe
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit
  • Qualifikation der Innovationsfachkraft

Beschreibung

Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF 2022) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg dabei, hochqualifizierte Nachwuchskräfte als Werkstudierende und Innovationsassistent:innen einzustellen. Gefördert werden Teilzeitbeschäftigungen im Rahmen betrieblicher Innovationsaufgaben durch einen Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Personalaufwendungen – bis zu 1 650 € monatlich. Werkstudierende mit einem Mindestbruttomonatsgehalt von 1 076 € bei 20 Wochenstunden erhalten eine Förderung für 6 bis 12 Monate; Innovationsassistent:innen mit einem Mindestbruttogehalt von 2 750 € bei 38 Wochenstunden profitieren von 12 bis 18 Monaten Förderung, optional längstens 24 Monate, wenn die Innovationsaufgabe einem nachhaltigen Bereich zuzuordnen ist. Gefördert werden nur neu geschaffene, zusätzliche Arbeitsplätze in EU-definierten KMU mit Sitz in Brandenburg, ganz gleich, ob bereits Vertragsbeziehungen zu Hochschulen bestehen oder nicht. Die Bewilligung erfolgt unter Berücksichtigung von Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekten, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Qualifikation der Fachkraft.

Interessierte KMU können jederzeit einen Antrag über das ILB-Kundenportal stellen und erhalten auf Antrag bis zu 60 % Zuschuss auf die Bruttolöhne ihrer Innovationsfachkräfte. Notwendige Unterlagen umfassen Projektbeschreibung, Arbeitsvertrag oder Entwurf, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Abschlussnachweis, Angaben zum KMU-Status sowie eine De-minimis-Erklärung. Die Förderung erfolgt nach elektronischer Eingangsbestätigung, sodass mit dem Vorhaben bereits vor Bewilligung begonnen werden darf. Mit dieser Initiative fördert das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus die Innovationskraft seiner Wirtschaft und trägt zugleich der Fachkräftesicherung in der Region Rechnung.

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