Zuschuss

Bürgerenergiefonds

Zinsfreies Risikokapital für die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten in Schleswig-Holstein bis zu 200.000 € (De-minimis). Antrag vor Projektbeginn, keine festgelegten Fristen.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis 200.000 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Zusammenschlüssen von Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein bei der Planung und Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten in den Bereichen Erneuerbare Energien, Neue Mobilität, Energieeffizienz und Digitalisierung, um Treibhausgasemissionen zu senken und die lokale Mitwirkung an der Energiewende zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorplanungskosten (Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen)
  • Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Kosten für Gutachten zur Bauleitplanänderung
  • Rechts- und Steuerberatungsleistungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung (max. 25.000 €)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Genehmigungs- und Verwaltungsgebühren
  • Investitionen in Sachanlagen (Netze, Erzeugungsanlagen, Fahrzeuge)
  • Kosten für Gesellschaftsgründung
  • Verpflegung/Bewirtung
  • Verwaltungskosten der Projektträger
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verbindlicher Zusammenschluss von mindestens 7 natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten
  • Erstwohnsitz von 7 der natürlichen Personen im Projektgemeindegebiet
  • Stimmenmehrheit oder Vetorecht der natürlichen Personen gegenüber weiteren Beteiligten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung (Anlage 1)
  2. Finanzierungsplan
  3. Projektskizze
  4. Vereinbarung über den Zusammenschluss
  5. Meldebescheinigungen und Ausweiskopien der beteiligten Personen
  6. De-minimis-Erklärung (Anlage 2)
  7. Bestätigungserklärung kommunaler Akteure (Anlage 4)
  8. Datenschutzinformation (Anlage 3)

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Treibhausgasminderung
  • Zahl und Herkunft der beteiligten Bürgerinnen und Bürger
  • Qualität und Nachvollziehbarkeit der Projektplanung

Beschreibung

Der Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein stellt zinsfreies Risikokapital in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 200.000 € (De-minimis) bereit. Gefördert werden verbindliche Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit Erstwohnsitz im jeweiligen Gemeindegebiet, optional mit Beteiligung juristischer Personen oder Kommunen. In der Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten in den Bereichen Erneuerbare Energien, Neue Mobilität, Energieeffizienz und Digitalisierung werden Vorplanungskosten wie Machbarkeitsstudien, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Gutachten zur Bauleitplanänderung, Rechts- und Steuerberatung, Kontoführungsgebühren sowie Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung bis maximal 25.000 € je Projekt gefördert. Ziel ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Stärkung der lokalen Teilhabe an der Energiewende.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, solange Mittel verfügbar sind, ohne feste Fristen. Die Förderung deckt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, sofern diese 10.000 € überschreiten. Nach Bewilligung wird das Kapital bis zum Ende des Bewilligungszeitraums zinsfrei zur Verfügung gestellt; bei Realisierung des Gesamtprojekts wird der Betrag anteilig zurückgezahlt, im Falle eines vorzeitigen Projektabbruchs kann auf die Rückzahlung verzichtet werden. Voraussetzung ist die Beantragung vor Projektbeginn sowie die Einhaltung der De-minimis-Regelung (max. 300.000 € innerhalb dreier Jahre). Die Investitionsbank Schleswig-Holstein berät und begleitet die Umsetzung im Rahmen der Energie- und Klimaschutzinitiative des Landes.

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