Zuschuss

„Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Zuschuss zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land für lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften mit 70 % Förderquote bis maximal 300.000 €. Anträge können ab dem 01.07.2024 bis zum 31.12.2026 über easy-Online eingereicht werden.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen und kleine bis mittlere Unternehmen
Fördersumme: 70 % der förderfähigen Kosten, max. 300.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 70 %
Projektstart ab: 01.07.2024
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung von Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase für Windenergieanlagen an Land, um den Anteil von lokalem Engagement an der Energiewende zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorplanungskosten (z. B. Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Datenermittlung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen)
  • Kosten für Gutachten zur Bebauungsplanänderung
  • Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investition in den Bau und Betrieb der Windenergieanlage
  • Öffentlich-rechtliche Gebühren
  • Kosten für Gründung der Gesellschaft
  • Kosten für Dienst- oder Arbeitsverhältnisse mit am Unternehmen beteiligten Personen
  • Eigenleistungen und Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 15 natürliche, stimmberechtigte Mitglieder oder Anteilseigner
  • Mindestens 75 % der Stimmrechte bei natürlichen Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 50 km des Standorts
  • Nicht natürliche Stimmrechte liegen nur bei Kleinstunternehmen, KMU oder kommunalen Gebietskörperschaften
  • Keine Person hält mehr als 10 % der Stimmrechte
  • Zielsetzung zur Errichtung als Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 3 EEG 2023
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Angebote oder Vorverträge für Dienstleistungsaufträge
  3. Nachweis zur Existenz der Gesellschaft (z. B. Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug)
  4. Nachweis zur Liquidität der Gesellschaft
  5. De-minimis-Erklärung
  6. Eigenerklärung zum Eigenanteil
  7. Gegebenenfalls Vollmacht

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Fördervoraussetzungen
  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Beschreibung

Das Förderprogramm richtet sich an lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften nach § 3 EEG 2023, die die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land vorantreiben möchten. Bundesweit stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit einer Förderquote von 70 % bereit – maximal 300.000 € pro Vorhaben. Während der Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten können bis zum 31.12.2026 alle Aufwendungen für Vorplanungen (Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen), Gutachten zur Bebauungsplanänderung sowie Rechts- und Steuerberatungsleistungen geltend gemacht werden, sofern die Anlagenleistung 25 MW nicht überschreitet. Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen in Bau und Betrieb, Gründungskosten, öffentlich-rechtliche Gebühren, Eigenleistungen sowie Verwaltungskosten.

Zur Antragstellung ab dem 01.07.2024 via easy-Online sind verschiedene Nachweise erforderlich: eine detaillierte Projektbeschreibung, Angebote oder Vorverträge für Planungs- und Genehmigungsleistungen, Belege zur Existenz und Liquidität der Gesellschaft, eine De-minimis-Erklärung, eine Eigenerklärung zum Eigenanteil sowie gegebenenfalls eine Vollmacht. Voraussetzung ist eine Gesellschaftsstruktur mit mindestens 15 stimmberechtigten Mitgliedern bzw. Anteilseigner:innen, bei der mindestens 75 % der Stimmrechte natürliche Personen aus dem 50-km-Umkreis innehaben und keine:r über 10 % verfügt. Die vollständige Einreichung der Unterlagen entscheidet über die Förderung. Dieses Instrument stärkt bürgerschaftliches Engagement und erhöht den kommunalen Anteil an der Energiewende.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.