Bürgerhaushalt 2026 – Stadt Hohenstein-Ernstthal
Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen zur Verwendung städtischer Mittel einreichen; für 2026 stehen 20.000 € bereit. Einreichungen sind bis zum 30.06.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung soll die Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung städtischer Finanzen stärken und Anreize geben, Vorschläge für Verschönerungsmaßnahmen, Sicherheitsverbesserungen, kleinere Bau- und Reparaturarbeiten sowie Ausstattungserweiterungen städtischer Einrichtungen einzureichen.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes
- Maßnahmen zur Verbesserung der Ordnung und Sicherheit
- Kleine Bau- und Reparaturarbeiten in städtischen Einrichtungen
- Kleinere Instandsetzungsmaßnahmen an Spielplätzen und Parkanlagen
- Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für städtische Einrichtungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Hohenstein-Ernstthal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Einreichungsformular
Beschreibung
Der Bürgerhaushalt 2026 der Stadt Hohenstein-Ernstthal lädt hierzu ein, die kommunale Finanzplanung aktiv mitzugestalten. Mit einem Gesamtvolumen von 20.000 € stehen Mittel für zusätzliche Maßnahmen bereit, über deren Verwendung der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheidet. Bürger:innen mit Wohnsitz in Hohenstein-Ernstthal können eigene Ideen einreichen und damit Impulse für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratieförderung setzen. Die Initiative fördert kleine und mittelgroße Projekte zur Verschönerung des Stadtbildes, zur Verbesserung von Ordnung und Sicherheit sowie für Instandsetzungs- oder Reparaturarbeiten in städtischen Einrichtungen.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Aufwertung von Spielplätzen und Parkanlagen, Anschaffungen für kommunale Räumlichkeiten sowie kleinere Bau- oder Reparaturarbeiten. Die Einreichung erfolgt über ein ausgefülltes Einreichungsformular, das bis spätestens zum 30. Juni 2026 vorzulegen ist. Es besteht eine Förderung zu 100 % der beantragten Ausgaben, sofern die Zuwendungsvoraussetzung – Wohnsitz in Hohenstein-Ernstthal – erfüllt ist. Die Frist bietet ausreichend Gelegenheit, Projektideen sorgfältig zu planen und darzustellen. Durch die Einbindung der Einwohner:innen wird der direkte Dialog zwischen Verwaltung und Bürgerschaft gestärkt, wodurch lebendige und bedarfsgerechte Impulse für die Stadtentwicklung entstehen.
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