Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBwelcome
Die BBBwelcome-Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unterstützen Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe, kleine und mittlere Unternehmen sowie anerkannte Geflüchtete und Nicht-EU-Angehörige in Berlin bei der Kreditfinanzierung durch Übernahme von Bürgschaften bis zu 80 % des Kreditbetrags (max. 1,25 Mio. €). Anträge sind ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Soloselbstständigen, Angehörigen der freien Berufe, kleinen und mittleren Unternehmen sowie anerkannten Geflüchteten und Nicht-EU-Angehörigen mit Sitz in Berlin bei der Beschaffung von Krediten, wenn eigene Sicherheiten nicht ausreichen, durch Übernahme von Ausfallbürgschaften.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebsmittel
- Maschinen
- Produktionslinien
- Fuhrpark
- Gründungsinvestitionen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Um- und Sanierungsfinanzierungen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
- Anerkannte Geflüchtete oder Nicht-EU-Angehörige ohne EU-Staatsbürgerschaft
- Hauptgesellschafter:innen mit wesentlichen Leitungsfunktionen
- Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe müssen hauptberuflich tätig sein (mindestens 51 % der Einkünfte)
Beschreibung
Die BBBwelcome-Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg eröffnen Soloselbstständigen, Angehörigen freier Berufe, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie anerkannten Geflüchteten und Nicht-EU-Angehörigen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Berlin den Zugang zu Kreditfinanzierungen trotz eingeschränkter Eigensicherheiten. Über Ausfallbürgschaften von bis zu 80 % des Kreditbetrags (maximal 1,25 Mio. €) werden Finanzierungsrisiken minimiert. Anträge können ganzjährig zusammen mit Kreditinstituten der Wahl oder direkt bei der BBB Bürgschaftsbank gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Hauptgesellschafter:innen wesentliche Leitungsfunktionen ausüben und Soloselbstständige sowie Angehörige freier Berufe mindestens 51 % ihrer Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit erzielen.
Förderfähig sind Investitionen in Betriebsmittel, Maschinen und Produktionslinien ebenso wie Fuhrpark, Gründungsmaßnahmen, Geschäftsübernahmen, Modernisierungs- und Erweiterungsprojekte sowie Ersatzinvestitionen oder die Erschließung neuer Märkte. Um- und Sanierungsfinanzierungen bleiben außen vor. Mit diesem Modell schafft die BBB Bürgschaftsbank – als öffentlich orientierte Finanzdienstleisterin mit über 65-jähriger Erfahrung – maßgeschneiderte Finanzierungsspielräume, wenn herkömmliche Sicherheiten fehlen und Banken Risiken nicht alleine tragen möchten. So profitieren Gründer:innen und Unternehmer:innen von verlässlicher Unterstützung zur Stärkung ihrer Liquidität und Wachstumsperspektiven im Raum Berlin.
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