Garantie

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen

Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründern und Freiberuflichen in Hessen, wenn nicht ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: Bis zu 2.000.000 €
Förderquote: 60% - 80%

Förderziel

Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründern und freiberuflich Tätigen in Hessen durch Übernahme von Ausfallbürgschaften für Bankkredite zur Absicherung von Investitionen, Betriebsmitteln, Geschäftsübernahmen und Gewährleistungsbürgschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Existenzgründungen
  • Geschäftsübernahmen
  • Gesellschafterauszahlungen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Betriebserweiterungen und -verlagerungen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sanierungskredite
  • Kredite zur Umschuldung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Investitionsort in Hessen
  • KMU oder Existenzgründer gemäß EU-Definition bzw. freiberuflich Tätige
  • Wirtschaftlich sinnvolles und vertretbares Vorhaben
  • Fachlich und kaufmännisch qualifizierte Leitung sowie geordnete finanzielle Verhältnisse
  • Stellung banküblicher Sicherheiten durch Kreditnehmer soweit möglich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. SEPA-Basislastschriftmandat
  3. Checkliste
  4. Schufa-Auskunft
  5. Beihilfeerklärung
  6. Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen
  7. Selbstauskunft
  8. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
  9. Betriebswirtschaftliche Auswertung
  10. Kostenvoranschläge
  11. Übernahmevertrag
  12. Ertragsvorschau
  13. Lebenslauf

Beschreibung

Im Rahmen dieses Förderangebots übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen Ausfallbürgschaften für Bankkredite von kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie freiberuflich Tätigen mit Investitionsvorhaben in Hessen, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Damit werden Investitionsvorhaben wie Betriebserweiterungen, Geschäftsübernahmen, bauliche und maschinelle Anschaffungen sowie Gesellschafter- und Beteiligungsvorhaben abgesichert. Auch Bürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllungen und Gewährleistungen sowie Betriebsmittelkredite zur Wachstums-, Auftrags-, Lager- und Vorratsfinanzierung sind förderfähig. Nicht abgedeckt werden Sanierungs- und Umschuldungskredite. Die Bürgschaftsquote liegt je nach Verwendungszweck bei 60 % bis 80 %, für Unternehmen, die höchstens fünf Jahre am Markt sind, kann in begründeten Fällen eine höhere Quote gelten. Die maximale Bürgschaftssumme beträgt 2 Mio. € je Vorhaben.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Sitz oder Investitionsort in Hessen, ein wirtschaftlich sinnvolles und vertretbares Vorhaben sowie eine fachlich und kaufmännisch qualifizierte Unternehmensführung mit geordneten finanziellen Verhältnissen. Bankübliche Sicherheiten sind soweit wie möglich beizustellen. Eine Vielzahl detaillierter Unterlagen – darunter Selbstauskunft, Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Ertragsvorschau und Kostenvoranschläge – sind über die Hausbank einzureichen. Anträge können fortlaufend eingereicht und über das Hausbankprinzip gestellt werden. So lässt sich die Liquidität stärken, indem das Kreditrisiko durch die Bürgschaftsbank abgesichert wird, ohne dass ein zeitliches Förderfenster zu beachten ist.

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