Bürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sichert Kredite und Avale für Existenzgründer:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ab. Bürgschaftshöchstbetrag bis 2.000.000 €, Verbürgungsquote bis 80 %. Anträge sind fortlaufend über die Hausbank oder online möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Bis zu 2.000.000 € pro Bürgschaft
Förderquote: 50% - 80%
Projektdauer: 180 Monate

Förderziel

Absicherung von Krediten und Avalen für Existenzgründer:innen, kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige in Nordrhein-Westfalen durch Übernahme von Ausfallbürgschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen
  • Betriebsmittelfinanzierungen
  • Avalkredite
  • Gewerbliche Baufinanzierungen
  • Gründungsfinanzierung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sanierungskredite
  • Kredite vor Antragstellung (Ausnahme Ablösungskredite)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Unternehmens in Nordrhein-Westfalen
  • EU-KMU-Definition
  • Existenzgründung oder freiberufliche Tätigkeit
  • Keine ausreichenden eigenen Sicherheiten
  • Keine Absicherung für Sanierungskredite
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag Ausfallbürgschaft
  2. Einwilligung Datenerhebung Service-Bürgschaft

Bewertungskriterien

  • Verfügbarkeit von Sicherheiten
  • Zumutbare Sicherheiten
  • Bonität des Antragstellers
  • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten des Vorhabens

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt als Förderbank des Landes Sicherheiten für Kredit- und Avalvorhaben und ermöglicht damit existenzgründenden und etablierten KMU sowie freiberuflich Tätigen in Nordrhein-Westfalen den Zugang zu Finanzierungen, wenn eigene Sicherheiten nicht ausreichen. Mit einem Bürgschaftshöchstbetrag von bis zu 2 Mio. € und einer Verbürgungsquote von 50 % bis 80 % werden Investitionen, Betriebsmittel- und Avalfinanzierungen sowie gewerbliche Bauvorhaben abgesichert. Die Laufzeit orientiert sich an der Kreditlaufzeit und kann bis zu 180 Monate betragen, wobei eine Antragstellung fortlaufend möglich ist. Bewertet werden dabei insbesondere Bonität, zumutbare Sicherheitsleistungen und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten des Vorhabens.

Antragstellende mit Sitz in Nordrhein-Westfalen reichen den Antrag über die Hausbank oder digital über das Online-Portal der Bürgschaftsbank ein. Vorausgesetzt werden die EU-KMU-Definition, ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben sowie das Fehlen ausreichender eigener Sicherheiten. Ausnahmen bestehen für bereits bestehende Kredite, die nur im Rahmen von Ablösungsvorhaben verbürgt werden. Nicht förderfähig sind Sanierungskredite und Kreditvorhaben vor Antragstellung. Erforderliche Unterlagen umfassen den Antrag auf Ausfallbürgschaft und die Einwilligung zur Datenerhebung. Durch die Kooperation mit Hausbank und digitaler Antragsstrecke lässt sich der Prüfungsprozess effizient gestalten, wodurch zahlreiche Unternehmer:innen ihre Finanzierungsvorhaben sicher und zukunftsorientiert umsetzen können.

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