Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaften und Garantien bis zu 2 Mio. € für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und Wachstumsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen – Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ausfallbürgschaften und Garantien ersetzen fehlende Sicherheiten für Bank- und KfW-Kredite, um Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen sowie das Wachstum und die Stabilisierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu fördern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Beantragung eines Bank- oder KfW-Kredits
- Nachweis fehlender oder unzureichender Kreditsicherheiten
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- Ausmaß der Sicherheitenlücke
- Soziale oder ökologische Zielsetzung (bei gemeinwohlorientierten Unternehmen)
Beschreibung
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Existenzgründer:innen sowie gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Organisationen in Nordrhein-Westfalen Ausfallbürgschaften und Garantien von bis zu 2 Mio. € zur Verfügung. Mit diesem Angebot werden fehlende Sicherheiten für Bank- und KfW-Kredite ersetzt, um Investitionsvorhaben wie Gründungen, Unternehmensnachfolgen sowie Wachstums- und Stabilisierungsprojekte zu realisieren. Die Bürgschaftsbank agiert als neutraler Partner, der das Risiko gemeinsam mit Kammern, Verbänden und Kreditinstituten trägt und so einen reibungslosen Zugang zu Finanzierungen ermöglicht. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch jede Finanzierungsphase flexibel unterstützt wird.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, die einen Bank- oder KfW-Kredit beantragen und nachweisen, dass notwendige Sicherheiten fehlen oder unzureichend sind. Die Vergabe orientiert sich an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens, dem Ausmaß der Sicherheitenlücke sowie – bei gemeinwohlorientierten Antragstellenden – an sozialen oder ökologischen Zielsetzungen. Die Bürgschaftsbank prüft jede Anfrage individuell und setzt sich dafür ein, Finanzierungsspielräume zu erweitern und günstige Konditionen zu ermöglichen. Durch diese Garantievariante können KMU und gemeinnützige Projekte ihr Wachstum nachhaltig vorantreiben und bestehende Arbeitsplätze sichern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.