Garantie

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Express

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen kurzfristig einen Kredit beantragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zügige Zusage für eine Bürgschaft erhalten.

Unternehmensfinanzierung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis zu 100.000 €
Förderquote: 60% - 70%
Projektdauer: 180 Monate

Förderziel

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Unternehmen mit Ausfallbürgschaften für Kredite zur Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen, selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Maschinen
  • Investitionen in Anlagen
  • Erwerb selbstgenutzter gewerblicher Immobilien
  • Warenlager
  • Betriebsmittel
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU gemäß EU-Definition
  • Seit über 2 Jahren am Markt tätig
  • Investitionsort im Freistaat Sachsen
  • Tragfähiges Unternehmenskonzept
  • Bestmögliche Sicherheiten inkl. persönliche Mithaftung

Bewertungskriterien

  • Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts
  • Stellung bestmöglicher Sicherheiten
  • Investitionsort in Sachsen
  • Unternehmensalter > 2 Jahre

Beschreibung

Das Bürgschaftsprogramm „Express“ der Bürgschaftsbank Sachsen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind. Mit Ausfallbürgschaften für kurzfristige Kredite ermöglicht das Programm eine schnelle Kreditentscheidung innerhalb von zwei Arbeitstagen und schafft damit Liquiditätsspielräume. Gefördert werden Investitionen in Maschinen und Anlagen, Erwerb selbstgenutzter gewerblicher Immobilien, Warenlager, Betriebsmittel sowie Avale. Die Bürgschaftsquote liegt je nach Einsatzbereich zwischen 60 % und 70 %, maximal werden Bürgschaften in Höhe von bis zu 100.000 Euro übernommen. Die Laufzeit der Bürgschaft erstreckt sich – je nach Finanzierungsart – über bis zu 180 Monate, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen sogar bis zu 23 Jahre.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept, der Sitz des Vorhabens im Freistaat Sachsen sowie das Stellen bestmöglicher Sicherheiten, wozu auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter:innen zählt. Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt durch diese Garantieform Finanzierungsanliegen, bei denen Banken oder Leasinggeber:innen mangels eigener Sicherheiten zurückhaltend agieren. Durch die Absicherung von bis zu 70 % des Kreditvolumens verbessert sich die Bonität der Antragstellenden, sodass günstigere Konditionen realisierbar werden. Das Programm steht fortlaufend zur Verfügung und ermöglicht Unternehmen, Investitionen zügig umzusetzen und Wachstumschancen im sächsischen Mittelstand effizient zu nutzen.

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