Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkauf- und Leasingverträgen für Investitionen und Betriebsmittel in Thüringen. Verbürgt werden bis zu 80 % des Kredit- oder Avalbetrags (bei Leasing meist 60 %, im Ukraine-Hilfsprogramm bis 90 %). Anträge über die Hausbank jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Thüringer Aufbaubank übernimmt für den Freistaat Thüringen Ausfallbürgschaften zur Besicherung von Krediten, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen für Investitionen sowie für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Ziel ist die Förderung volkswirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben im besonderen Interesse des Landes Thüringen.
Förderfähige Ausgaben
- Darlehen
- Mobilien-Mietkaufverträge
- Mobilien-Leasingverträge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tragfähiges Unternehmenskonzept zur Sicherstellung der Kreditrückzahlung
- Ausschöpfung vorhandener werthaltiger Sicherheiten
- Keine Unternehmensschwierigkeiten im Sinne der Beihilfeleitlinien
- Vorrangige Inanspruchnahme anderer Bürgschaftsprogramme des Bundes und Landes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- TAB-Bürgschaftsantrag
- Bereitschaftserklärung der Hausbank
- Liquiditätsplan
- De-minimis-Erklärung
- Bescheinigung in Steuersachen
Bewertungskriterien
- Kreditwürdigkeit des Antragstellers
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- Ausnutzung anderer vorrangiger Bürgschaftsprogramme
Beschreibung
Das TAB-Bürgschaftsprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:innen in Thüringen bei der Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Die Förderbank übernimmt Ausfallbürgschaften für Darlehen, Mobilien-Mietkauf- und Leasingverträge und garantiert somit bis zu 80 % des Kredit- oder Avalbetrags (bei Mobilien-Leasing i. d. R. 60 %, im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms bis 90 %). Bürgschaften können für Vorhaben von bis zu 3 Mio. € beantragt werden, ohne festen Einreichungsstichtag, über die Hausbank. Ziel ist es, volkswirtschaftlich bedeutende Projekte im Landesinteresse zu realisieren und Finanzierungslücken zu schließen, wenn eigene Sicherheiten nicht ausreichen.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Existenzgründer:innen und Personen, die sich als geschäftsführende Gesellschafter:innen beteiligen möchten. Voraussetzung ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept, das die planmäßige Rückzahlung der verbürgten Mittel gewährleistet. Weitere Kriterien umfassen die Ausschöpfung vorhandener Sicherheiten sowie die Vorrangigkeit anderer öffentlicher Bürgschaftsprogramme. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen der TAB-Bürgschaftsantrag über die Hausbank, die Bereitschaftserklärung der kreditgebenden Bank, Liquiditäts- und De-minimis-Pläne sowie eine Bescheinigung in Steuersachen. Die Förderquote von bis zu 80 % eröffnet Selbständigen und KMU einen unbürokratischen Weg, um Finanzierungen für Wachstum und Innovation zukunftssicher aufzustellen.
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