Bürgschaften des Bundes und der Länder
Bund und Länder bieten Bürgschaften für gewerbliche Unternehmen und Existenzgründer:innen zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € über Bürgschaftsbanken, darüber Landesprogramme und ab 20 Mio. € Großbürgschaften des Bundes.
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Förderkriterien
Förderziel
Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig sein
- Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig
- Keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten
- EU-Beihilferecht ist einzuhalten
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts
- Volkswirtschaftliche Förderwürdigkeit
- Fehlen anderweitiger Finanzierung
- Angemessene Eigenkapitalbeteiligung der Anteilseigner
Beschreibung
Das Programm „Bürgschaften des Bundes und der Länder“ unterstützt gewerbliche Unternehmen und Existenzgründer:innen bundesweit bei der Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichen. In einem dreistufigen System übernehmen Bürgschaftsbanken bis zu 2 Mio. € Ausfallrisiko, ergänzende Landesprogramme schließen Finanzierungslücken darüber hinaus, und in strukturschwachen Regionen stehen ab 20 Mio. € Großbürgschaften des Bundes in Kombination mit Landesbürgschaften bereit. Mit einer Förderquote von bis zu 80 % sichert das Instrument Kreditinstitute ab, während Kreditnehmer:innen ein Eigenrisiko von mindestens 20 % tragen. Voraussetzung ist ein volkswirtschaftlich förderungswürdiges Vorhaben, ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmenskonzept sowie das Fehlen anderweitiger Finanzierungsquellen im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Das Programm richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit angemessener Eigenkapitalbeteiligung der Anteilseigner:innen.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt je nach Bürgschaftsbetrag über die Hausbank, Landeswirtschaftsministerien oder direkt bei den regionalen Bürgschaftsbanken. Für Anfragen ab 20 Mio. € in GRW-geförderten Gebieten übernimmt PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beratende Aufgaben im Rahmen des Bundes-Großbürgschaftsprogramms. Das Förderinstrument lässt sich mit weiteren öffentlichen Finanzierungs- und Förderangeboten kombinieren, sofern die EU-Kumulationsregeln beachtet werden. Interessierte Unternehmen finden weiterführende Informationen in der Förderdatenbank und auf den Portalen der Bürgschaftsbanken sowie über das Finanzierungsportal der Verbände.
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