Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe
Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen – auch zur Bewältigung der Folgen der Kriegshandlungen in der Ukraine.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben in Brandenburg. Die Bürgschaft kann zur Absicherung von Erstinvestitionen, zur Beschaffung von Betriebsmitteln und für Avale gewährt werden und dient als Ausfallbürgschaft, wenn keine anderweitigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Förderfähige Ausgaben
- Erstinvestitionen (Anlagevermögen)
- Beschaffung von Betriebsmitteln
- Avale
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Brandenburg
- Keine Beteiligung der Gebietskörperschaften über 50 %
- Keine anderweitigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bürgschaftsrichtlinie des Landes Brandenburg
- Anlage 1 – Allgemeine Bedingungen für den Kreditvertrag
- Anlage 2 – Allgemeine Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag
- Anlage 3 – Geschäftsordnung des Landesbürgschaftsausschusses
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Die Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe bieten kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe eine staatliche Garantie zur Absicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben in Brandenburg. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Bürgschaften von bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags übernommen. Gefördert werden Erstinvestitionen in Anlagevermögen, die Beschaffung von Betriebsmitteln und die Stellung von Avalen, insbesondere dann, wenn keine anderweitigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Die Laufzeit der Bürgschaften beträgt bis zu 15 Jahre (bei unbeweglichem Anlagevermögen bis zu 20 Jahre). Unternehmen, die durch die Folgen der Kriegshandlungen in der Ukraine beeinträchtigt sind, können befristet sogar eine Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent beantragen.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Betriebe, sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe mit mindestens einer Betriebsstätte im Land Brandenburg sowie Personen, die sich mithilfe des Kredites an einem Unternehmen beteiligen und eine leitende Funktion innehaben. Voraussetzung ist, dass keine Gebietskörperschaften mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind, das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig und betriebswirtschaftlich tragfähig ist sowie keine Unternehmen in Schwierigkeiten gefördert werden. Der Antrag kann jederzeit gemeinsam mit der Hausbank bei der von der Landesregierung beauftragten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestellt werden. Für die Antragstellung sind unter anderem die Bürgschaftsrichtlinie, das Antragsformular, die De-minimis-Erklärung und die Allgemeinen Bedingungen für Kredit- und Bürgschaftsvertrag vorzulegen. Das Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg entscheidet im Rahmen haushaltsrechtlicher Ermächtigungen über die endgültige Übernahme der Bürgschaft.
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