Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen. Bürgschaften bis zu 80 % Ausfallsdeckung, Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Aufnahme von Investitions-, Umlauf- und Avalfinanzierungen, indem das Land Niedersachsen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen übernimmt. Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen, die sonst nicht kreditfähig wären.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Niedersachsen
- Kreditwürdigkeit und hinreichende Gewähr für Rückzahlung
- Eigenmittelanteil in zumutbarem Umfang
- Erfolgsaussichten im Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Landesbürgschaft Niedersachsen
- Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
- Formular Abrechnungsmuster
- Entgeltmerkblatt
Bewertungskriterien
- Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
- Angemessenheit von Chancen- und Risikobeteiligung
- EU-Beihilferechtskonformität
Beschreibung
Das Förderinstrument des Landes Niedersachsen ermöglicht Unternehmen, Genossenschaftsstrukturen, Existenzgründer:innen sowie gemeinnützigen Organisationen in Niedersachsen die Absicherung von Investitions-, Umlauf- und Avalfinanzierungen durch Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen. Mit einer Ausfallsdeckung von bis zu 80 Prozent unterstützt es volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die ohne diese Kreditsicherheit nur schwer realisierbar wären. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine zeitnahe Antragsprüfung und zügige Entscheidung im Landeskreditausschuss gewährleistet wird. Das einmalig zu entrichtende Antragsentgelt orientiert sich an der Kredithöhe und ist deckelbar bis maximal 125 000 Euro.
Das Programm zielt darauf ab, die Kreditfähigkeit von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörigen freier Berufe und Träger:innen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen zu stärken. Vorausgesetzt werden Kreditwürdigkeit, hinreichende Rückzahlungsgewähr, ein angemessener Eigenmittelanteil sowie tragfähige Erfolgsaussichten im Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko. Zur Antragsstellung sind das offizielle Antragsformular, die Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie, das Formular Abrechnungsmuster sowie das Entgeltmerkblatt erforderlich. Bewertungskriterien umfassen die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, die Angemessenheit der Chancen- und Risikobeteiligung sowie die EU-Beihilferechtskonformität. Dieses transparente und partnerschaftliche Verfahren bietet eine verlässliche Option für finanzielle Vorhaben, die andernfalls nur schwer kreditierbar wären.
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