Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Das Landesbürgschaftsprogramm Thüringen übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite gewerblicher Unternehmen und Freiberufler zur Sicherung wirtschaftlich förderungswürdiger Vorhaben. Anträge können jederzeit über PwC GmbH eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, insbesondere Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträge, Mobilien-Leasingverträge und Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
Förderfähige Ausgaben
- Finanzierung von Investitionen (Darlehen, Mietkauf, Leasing)
- Finanzierung von Betriebsmitteln
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen in leitender Funktion können Anträge stellen
- Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzepts zur Sicherstellung der Rückzahlung
- Fehlende ausreichende Sicherheiten für die Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens
- Vorrangige Inanspruchnahme eines Bürgschaftsprogramms des Bundes oder der Länder
- Nicht geförderte: Unternehmen in Schwierigkeiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Landesbürgschaften Freistaat Thüringen
- Anlage 1 – Stellungnahme des Kreditgebers
- Anlage 2 – Übersicht über einzureichende Unterlagen
- Anlage 3 – „De-minimis-Erklärung“
Beschreibung
Das Landesbürgschaftsprogramm Thüringen unterstützt gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und zukünftige Gesellschafter:innen durch die Übernahme von Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite. Im Fokus stehen volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, bei denen ohne Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten vorliegen. Gefördert werden Darlehen, Mobilien-Mietkauf- sowie Leasingverträge und Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Der Bürgschaftsanteil beläuft sich in der Regel auf bis zu 80 % des Kreditvolumens (im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms bis zu 90 %). Anträge können jederzeit über die PwC GmbH eingereicht werden. Die Antragstellung erfordert ein belastbares Unternehmenskonzept, das die Rückzahlung der Kredite gewährleistet, sowie den Nachweis, dass keine ausreichenden Sicherheiten für eine unverbürgte Bankfinanzierung vorhanden sind. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Als Mandatarin des Freistaats übernimmt die PwC GmbH in Erfurt die Bearbeitung und Verwaltung sämtlicher Bürgschaftsanträge. Die Kosten setzen sich aus einem einmaligen Antragsentgelt (0,45 % des beantragten Bürgschaftsbetrags, mindestens 10.000 €, maximal 40.000 €) und einem jährlichen Bürgschaftsentgelt (i. d. R. 1,0 % des verbleibenden Bürgschaftsbetrags) zusammen. Eine Kombination mit anderen Landes- oder Bundesprogrammen ist möglich; priorisiert ist jedoch die Inanspruchnahme vorrangiger Bürgschaftsprogramme. Für die Antragseinreichung werden das offizielle Antragsformular, die Stellungnahme des Kreditgebers, eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen sowie eine „De-minimis-Erklärung“ benötigt. Die Möglichkeit, ganzjährig Fördergesuche einzureichen, bietet flexible Planungsperspektiven für Existenzgründungen, Nachfolgelösungen und Wachstumsprojekte in Thüringen.
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