Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften von bis zu 50% der Kreditsumme für Investitionen in regionale Wärmenetze in Schleswig-Holstein. Anträge jederzeit über die Hausbank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Absicherung von Krediten für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau regionaler Wärmenetze in Schleswig-Holstein, die auf erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung basieren und energieeffizient betrieben werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Neubau eines Wärmenetzes
- Erweiterung bestehender Wärmenetze
- Umbau bestehender Wärmenetze
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch Hausbank oder anderes Kreditinstitut
- Investition in Wärmenetz mit mindestens 50% erneuerbaren Energien, 50% Abwärme, 75% KWK-Wärme oder einer Kombination
- Standort des Wärmenetzes in Schleswig-Holstein
- Vorlage eines verbindlichen Businessplans mit Finanzierungsangebot (Term-sheet)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Verbindlicher Businessplan
- Finanzierungsangebot (Term-sheet)
- Antragsformular über die Hausbank
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- Erfüllung der Anforderungen an erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Beschreibung
Das Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Zweckverbände, Genossenschaften und private Unternehmen in Schleswig-Holstein bei Investitionen in regionale Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energien, unvermeidbarer Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt bis zu 50 % der Kreditsumme und sichert damit Neubauvorhaben, Erweiterungen und Umbauten gegen Kreditrisiken ab. Damit wird der Aufbau und die Modernisierung energieeffizienter Fernwärmesysteme gefördert, die zu einer deutlichen CO₂-Reduktion beitragen und die lokale Wertschöpfung stärken. Die fortlaufende Fördermöglichkeit ermöglicht eine flexible Planung über alle Projektphasen hinweg, wobei Anträge jederzeit über die Hausbank eingereicht werden können.
Für eine erfolgreiche Bürgschaft ist die Antragstellung über eine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut erforderlich. Voraussetzung sind ein verbindlicher Businessplan mit Finanzierungsangebot (Term-sheet) sowie ein Standort in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Vorhaben, die mindestens 50 % erneuerbare Energien, 50 % Abwärme, 75 % KWK-Wärme oder eine Kombination dieser Energieträger nutzen. Die Bewertung orientiert sich an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und an den Vorgaben zu Energieeffizienz und Klimaschutz. Über die Hausbank erfolgt die fachliche Begleitung und digitale Antragseinreichung. Mit dieser Absicherung erhalten Antragstellende Zugang zu attraktiven Kreditkonditionen und können nachhaltige Wärmenetze realisieren, die einen Beitrag zur Energiewende leisten.
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