Garantie

Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein

Das Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein sichert bis zu 80 % von Darlehenssummen für Investitionen in kommunale und private Wärmenetze ab. Maximale Bürgschaften von 2,0 Mio. € pro Vorhaben, Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Maximal 2 000 000 € pro Kreditnehmereinheit
Förderquote: bis 80%

Förderziel

Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für den Ausbau, die Modernisierung und den Ausbau von Wärmenetzen in Schleswig-Holstein durch Ausfallbürgschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Netzbau und Netzmodernisierung
  • Technische Planungs- und Ingenieurleistungen
  • Betriebsmittel im Zusammenhang mit dem Wärmenetz

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vorhaben außerhalb des Wärmenetzbereichs
  • Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • Betriebswirtschaftlich tragfähiges Vorhaben
  • Finanzierungsvorhaben im Bereich Wärmenetze

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anfrage über das digitale Finanzierungsportal
  2. Bankübliche Unterlagen zum Finanzierungsantrag
  3. Nachweis der Projekttragfähigkeit

Bewertungskriterien

  • Betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts
  • Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte
  • Regionale Bedeutung für Schleswig-Holstein

Beschreibung

Das Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein sichert kreditseitige Absicherungen für Investitionen in kommunale und private Wärmenetze im Land ab. Mit einer Übernahme von Ausfallbürgschaften in Höhe von bis zu 80 % der Darlehenssumme und einer Höchstgrenze von 2 Mio. € pro Vorhaben ermöglicht die Maßnahme kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen sowie öffentlichen Einrichtungen die Realisierung betriebswirtschaftlich tragfähiger Projekte. Anträge können fortlaufend über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und ein Finanzierungsvorhaben im Bereich Wärmenetze, das nachhaltig zu Klimaschutz und regionaler Wertschöpfung beiträgt.

Gefördert werden Investitionskosten für den Bau und die Modernisierung von Netzinfrastrukturen, technische Planungs- und Ingenieurleistungen sowie betriebliche Betriebsmittel im Zusammenhang mit dem Wärmenetz. Nicht förderfähig sind Vorhaben außerhalb des Wärmenetzbereichs sowie die Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt anhand der betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte sowie der regionalen Bedeutung für Schleswig-Holstein. Erforderliche Unterlagen umfassen die digitale Anfrage, bankübliche Nachweise zum Finanzierungsantrag sowie einen Nachweis der Projekttragfähigkeit. Als Garantiegeber agiert die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu zinsgünstigen Krediten zu erleichtern und den Ausbau nachhaltiger Wärmeversorgungsstrukturen zu fördern.

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