Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Qualifizierungsförderung für Handwerks- und Planungsunternehmen zu Kurzschulungen und Coachings rund um Beratung, Planung, Einbau und Einregulierung von Wärmepumpen. Bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 €. Anträge bis 30.09.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das BMWK fördert die kurzfristige Weiterqualifizierung von Fachkräften in Handwerks- und Planungsunternehmen für Beratung, Planung, Einbau und Einregulierung von Heizungswärmepumpen im Gebäudebestand, um den Ausbau von Wärmepumpen zu beschleunigen und den Fachkräftemangel im Wärmesektor zu beheben.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Kurzschulungen
- Kosten für Coachingmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima mit Betriebsstätte in Deutschland
- Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung mit Betriebsstätte in Deutschland
- Unternehmen mit Gebäudeenergieberatern oder gelisteten Energieeffizienz-Experten mit Betriebsstätte in Deutschland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes elektronisches Antragsformular
- Eigenerklärung zu De-minimis-Beihilfen
- Vollmachtserklärung (falls Antragstellung durch Bevollmächtigte)
Beschreibung
Die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) unterstützt Handwerks- und Planungsunternehmen bundesweit bei der kurzfristigen Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter:innen rund um Beratung, Planung, Einbau und Einregulierung von Heizungswärmepumpen im Gebäudebestand. Gefördert werden Kurzschulungen in Präsenz oder online sowie fachpraktische Coachings vor Ort durch gelistete Anbieter. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima, Planungsbüros für technische Gebäudeausrüstung sowie Unternehmen mit Gebäudeenergieberater:innen oder anerkannte Energieeffizienz-Expert:innenlisten-Einträge. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € pro Antragsteller:in, und kann bis zum 30.09.2025 über das elektronische BAFA-Formular beantragt werden. Benötigt werden das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Eigenerklärung zu De-minimis-Beihilfen und gegebenenfalls eine Vollmachtserklärung.
Das BMWK zielt mit dieser Maßnahme darauf ab, den Ausbau von Wärmepumpen zu beschleunigen und dem Fachkräftemangel im Wärmesektor entgegenzuwirken. Die Kursinhalte umfassen u. a. Auslegungsberechnung, Hydraulikhydraulik, Schallschutz, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Beratungskonzepte für Bestandsgebäude. Durch die Kombination von kompakten Schulungseinheiten und individuellem Training-on-the-Job bieten sich Unternehmen flexible Weiterbildungsbausteine, die unmittelbar in die tägliche Praxis übertragen werden können. Als Bestandteil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor und fördert die Marktdurchdringung von Wärmepumpentechnologien.