Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Zuschuss für Energieberatungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Förderquote 50 %, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Antragstellung vor Beginn der Beratung online im BAFA-Portal.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und zur Beratung über energetische Sanierung und Heizungstausch durch zugelassene Beraterinnen und Berater.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungshonorare
- Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Datenaufnahme vor Ort
- Erläuterung des iSFP
- Erläuterungszuschuss in WEG-Versammlung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen und Investitionskosten
- Nachträgliche Projektkosten
- Kauf von Materialien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer*in von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
- Nießbrauchsberechtigte, Mieter*innen und Pächter*innen mit schriftlicher Erlaubnis der Eigentümer*innen
- Wohngebäude in Deutschland
- Baualter des Wohngebäudes mindestens 10 Jahre
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zur Gebäudesubstanz
- Beraternummer aus der Expertenliste
- ggf. De-minimis-Erklärung
- ggf. Vollmacht bei Bevollmächtigung
Beschreibung
Als zentrales Förderinstrument der Bundesregierung unterstützt dieses Programm qualifizierte Energieberatungen für Wohngebäude in ganz Deutschland. Eigentümer:innen, WEG, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter:innen und Pächter:innen mit schriftlicher Erlaubnis der Eigentümer:innen können sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Zugelassene Expert:innen ermitteln vor Ort alle relevanten Daten, entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept zur schrittweisen oder gleichzeitigen energetischen Sanierung und erläutern die Ergebnisse detailliert – auch in einer Eigentümerversammlung. Gefördert werden 50 % der Beratungskosten, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Einheiten. Ein zusätzlicher Erläuterungszuschuss von bis zu 250 € steht Wohnungseigentümergemeinschaften für die Präsentation des iSFP in ihrer Versammlung zu.
Der Antrag ist vor Beginn der Beratung online im BAFA-Portal zu stellen. Fördervoraussetzungen sind u. a. ein mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude in Deutschland und ein in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistetes Beratungsunternehmen. Förderfähig sind Beratungshonorare, Erstellung und Erläuterung des iSFP, Datenaufnahme vor Ort sowie der Erläuterungszuschuss in WEG-Versammlungen. Baumaßnahmen, Investitionskosten oder nachträgliche Materialkäufe bleiben unberücksichtigt. Zur Antragstellung werden Angaben zur Gebäudesubstanz, die Beraternummer, gegebenenfalls eine De-minimis-Erklärung und bei Bevollmächtigung eine Vollmacht benötigt. Interessierte Gebäudeverantwortliche erhalten so eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukunftsfähige Modernisierungsmaßnahmen und profitieren von staatlicher Unterstützung auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.