Zuschuss

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Zuschuss für Energieberatungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Förderquote 50 %, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Antragstellung vor Beginn der Beratung online im BAFA-Portal.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Fördersumme: max. 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
Förderquote: 50 %

Förderziel

Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und zur Beratung über energetische Sanierung und Heizungstausch durch zugelassene Beraterinnen und Berater.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungshonorare
  • Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Datenaufnahme vor Ort
  • Erläuterung des iSFP
  • Erläuterungszuschuss in WEG-Versammlung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen und Investitionskosten
  • Nachträgliche Projektkosten
  • Kauf von Materialien

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer*in von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
  • Nießbrauchsberechtigte, Mieter*innen und Pächter*innen mit schriftlicher Erlaubnis der Eigentümer*innen
  • Wohngebäude in Deutschland
  • Baualter des Wohngebäudes mindestens 10 Jahre
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zur Gebäudesubstanz
  2. Beraternummer aus der Expertenliste
  3. ggf. De-minimis-Erklärung
  4. ggf. Vollmacht bei Bevollmächtigung

Beschreibung

Als zentrales Förderinstrument der Bundesregierung unterstützt dieses Programm qualifizierte Energieberatungen für Wohngebäude in ganz Deutschland. Eigentümer:innen, WEG, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter:innen und Pächter:innen mit schriftlicher Erlaubnis der Eigentümer:innen können sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Zugelassene Expert:innen ermitteln vor Ort alle relevanten Daten, entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept zur schrittweisen oder gleichzeitigen energetischen Sanierung und erläutern die Ergebnisse detailliert – auch in einer Eigentümerversammlung. Gefördert werden 50 % der Beratungskosten, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Einheiten. Ein zusätzlicher Erläuterungszuschuss von bis zu 250 € steht Wohnungseigentümergemeinschaften für die Präsentation des iSFP in ihrer Versammlung zu.

Der Antrag ist vor Beginn der Beratung online im BAFA-Portal zu stellen. Fördervoraussetzungen sind u. a. ein mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude in Deutschland und ein in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistetes Beratungsunternehmen. Förderfähig sind Beratungshonorare, Erstellung und Erläuterung des iSFP, Datenaufnahme vor Ort sowie der Erläuterungszuschuss in WEG-Versammlungen. Baumaßnahmen, Investitionskosten oder nachträgliche Materialkäufe bleiben unberücksichtigt. Zur Antragstellung werden Angaben zur Gebäudesubstanz, die Beraternummer, gegebenenfalls eine De-minimis-Erklärung und bei Bevollmächtigung eine Vollmacht benötigt. Interessierte Gebäudeverantwortliche erhalten so eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukunftsfähige Modernisierungsmaßnahmen und profitieren von staatlicher Unterstützung auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.

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