Zuschuss

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Zuschüsse für Energieberatungen in Wohngebäuden für Eigentümer, Mieter, Pächter und WEG zur fundierten Planung energetischer Sanierungen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 € für Wohngebäude mit drei oder me...
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Energieberatungen durch Expert:innen in Wohngebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz und Unterstützung bei Sanierungsentscheidungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungshonorar
  • Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nießbrauchsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
  • Bauantrag oder Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens zehn Jahre zurückliegen
  • Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular über BAFA-Portal
  2. De-minimis-Erklärung
  3. Vollmacht (falls durch Bevollmächtigte gestellt)
  4. Erklärung nach Durchführung der Energieberatung

Beschreibung

Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude ermöglicht privaten Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen, Nießbrauchsberechtigten sowie Wohnungseigentümer:innengemeinschaften (WEG) eine professionelle Energieberatung zur gezielten Planung energetischer Sanierungen. Durch geförderte Vor-Ort-Beratungen werden individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) erstellt, die geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur CO₂-Reduktion aufzeigen. Die Beratung durch qualifizierte Expert:innen liefert eine fundierte Entscheidungsgrundlage für umfassende oder schrittweise Sanierungen und unterstützt somit die Erreichung der Klimaschutzziele. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt und – sofern Mieter:innen, Pächter:innen oder Nießbrauchsberechtigte den Antrag stellen – eine schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen vorliegt.

Gefördert werden 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 850 € bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Zusätzlich erhalten Wohnungseigentümer:innengemeinschaften einen Erläuterungszuschuss von bis zu 250 € je Versammlung. Die Anträge sind vor Vorhabenbeginn über das BAFA-Portal einzureichen; hierfür werden ein ausgefülltes Antragsformular, eine De-minimis-Erklärung, gegebenenfalls eine Vollmacht und die Erklärung nach Durchführung der Beratung benötigt. Nach erfolgreicher Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt die Auszahlung direkt an die Antragsteller:innen. Diese kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden in ganz Deutschland.

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