Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Zuschüsse für Kommunen zum Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anträge können aufgrund der neuen Richtlinie ab 21.12.2023 jederzeit gestellt werden.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 35%

Förderziel

Förderung von Investitionen kommunaler Gebietskörperschaften in den Austausch und die Modernisierung ortsfester Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Wärmebedarf.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für den Kauf und Einbau neuer Heizungsanlagen
  • Kosten für Liefer- oder Leistungsvertrag mit Fachunternehmen
  • Ausgaben für hydraulischen Abgleich und Systemoptimierung
  • Planungs- und Baubegleitungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe der Kommunen
  • Gemeindeverbände
  • Kommunale Zweckverbände
  • Nachweis des kommunalen Status

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Fachunternehmen
  2. Rechnungen (Material- und Arbeitskosten)
  3. Fachunternehmererklärung oder Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten
  4. Nachweis der kommunalen Körperschaft

Bewertungskriterien

  • Klimafreundlichkeit der Anlage
  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Wirtschaftlichkeit der Investition

Beschreibung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Kommunen richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände und Stadtstaaten mit Eigenbetrieben. Ziel ist die Modernisierung und der Austausch ortsfester Heizungsanlagen in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien. Gefördert werden Investitionskosten für den Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungsanlagen (z. B. Wärmepumpen, Biomasse, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen oder wasserstofffähige Geräte) sowie Ausgaben für hydraulischen Abgleich, Systemoptimierung, Planungs- und Baubegleitung. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 35 % der förderfähigen Ausgaben. Zusätzlich kann für bestimmte Einzelmaßnahmen zur Emissionsminderung ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gezahlt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, seit Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 21. Dezember 2023. Ein fachgerechter Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung muss vorliegen. Anschließend wird eine Zusage erteilt, innerhalb eines 36-monatigen Bewilligungszeitraums umgesetzt und ein Verwendungsnachweis eingereicht.

Die KfW Bankengruppe fungiert als administrative Durchführungsstelle und wickelt Anträge über das Kundenportal „Meine KfW“ ab. Zur Antragstellung sind neben der Fachunternehmererklärung beziehungsweise der Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten Rechnungen, Lieferscheine sowie Nachweise zum kommunalen Status erforderlich. Städte und Gemeinden profitieren von einem unkomplizierten Verfahren, mit dem sie ihre Gebäude zukunftsfest machen, die CO₂-Emissionen senken und langfristig Energiekosten reduzieren. Ein lückenlos dokumentierter Verwendungsnachweis sichert die Auszahlung des Zuschusses und stellt Transparenz im öffentlichen Förderwesen her.

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