Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss
Förderprogramm für Kommunen zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch Sanierung, Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden. Gefördert werden sowohl der Ersterwerb sanierter Objekte als auch die Sanierung selbst, inklusive energetischer Fachplanung, Bauleitung und Zertifizierung nach Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Standards, um langfristig den Energieverbrauch zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden
- Kosten für energetische Fachplanung
- Kosten für Baubegleitung
- Kosten für Nachhaltigkeitszertifizierung
- Notwendige Umfeldmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsvorhaben müssen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden
- Mindestnutzungsdauer der geförderten Anlagen von mindestens 10 Jahren
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie
- Information der Gebäudeeigentümer, wenn Antragsteller nicht selbst Eigentümer sind
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
- Nachweis der Betroffenheit (z. B. Hochwasser 2021)
- Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt
- Nachweis der Identifizierung
- Zusätzliche Bestätigung der Bausubstanz
Bewertungskriterien
- Erzielung hoher Energieeffizienz
- Erreichen eines definierten Effizienzhaus- oder Effizienzgebäude-Standards
- Vorliegen einer gültigen Nachhaltigkeitszertifizierung
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahme
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit diesem Zuschussprogramm kommunale Maßnahmen, die darauf abzielen, das energetische Niveau von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich zu verbessern. Die Förderung richtet sich explizit an kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbständige Unternehmen und fördert umfassende Sanierungsmaßnahmen. Hierbei können neben der Ersterwerbsfinanzierung sanierter Bestandsimmobilien auch die energetische Fachplanung, die Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung in Anspruch genommen werden. Durch eine Zuschussquote von 20 bis 35 Prozent der förderfähigen Investitionskosten werden Investitionen in Maßnahmen unterstützt, die langfristig den Energieverbrauch senken und den CO2-Ausstoß reduzieren.
Das Förderprogramm vereint mehrere Förderbereiche wie Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Smart Cities, Wohnungsbau, Modernisierung, Klimaschutz, Digitalisierung, Infrastruktur sowie Städtebau und bildet somit eine zukunftsweisende Grundlage für die kommunale Energiewende. Die Maßnahme umfasst nicht nur die Sanierung beziehungsweise den Ersterwerb von Bestandsgebäuden, sondern auch notwendige Umfeldmaßnahmen, die als integraler Bestandteil empfunden werden. Dabei müssen alle technischen Mindestanforderungen gemäß der Förderrichtlinie eingehalten werden und eine Mindestnutzungsdauer von zehn Jahren für die geförderten Anlagen gewährleistet sein. Ferner ist die frühzeitige Information der Gebäudeeigentümer:innen, sofern Antragstellende nicht selbst Eigentümer:innen sind, eine wichtige Voraussetzung der Antragstellung.
Mit Fördersummen von bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben bzw. 75.000 Euro je Wohneinheit bietet die Finanzierungsmöglichkeit eine attraktive Option zur Modernisierung des kommunalen Immobilienbestandes. Durch die Förderung werden nicht nur energetische Sanierungen vorangetrieben, sondern auch die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Investitionsvorhaben gestärkt. Kommunale Akteur:innen und deren Partner:innen erhalten so einen finanziellen Schub, um bestehende Gebäude zukunftsorientiert umzubauen und dabei zur Erreichung der nationalen Klimaziele beizutragen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und fortlaufende Verfügbarkeit der Fördermöglichkeiten unterstreichen die strategische Bedeutung dieser Maßnahme für eine nachhaltige und energieeffiziente Infrastruktur in Deutschland.