Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Basisförderung)
Förderung für Unternehmen in Deutschland: zinsverbilligter KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zur energie- und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 Basisförderung). Antrag bis 31.12.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von energie- und ressourcenorientierten Optimierungen von Anlagen und Prozessen in Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für energie- und ressourceneffiziente Anlagen und Technologien
- Nebenkosten im Zusammenhang mit der Umsetzung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Sensorik und Energiemanagementsoftware
- Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme und bis 31.12.2028
- Unternehmensstandort in Deutschland
- Basisförderung Modul 4 ohne Einsparkonzept
- Bestätigung der Energieeinsparung durch einen Energieeffizienz-Experten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
- Datenerfassungsblatt Prozesswärme
- Vereinfachte Selbsterklärung KMU
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Modul 4 Basisförderung steht bundesweit allen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen offen. Sie ermöglicht über zinsgünstige KfW-Darlehen mit einem Tilgungszuschuss Investitionen in die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Mit einer Förderquote von 100 % und Darlehensbeträgen bis zu 100 Mio. € pro Vorhaben werden sowohl die Anschaffung hocheffizienter Technologien als auch notwendige Nebenkosten abgedeckt. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen; die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2028 möglich.
Förderberechtigt sind gewerbliche Unternehmen jeder Größenklasse, kommunale und Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie wirtschaftlich tätige gemeinnützige Antragstellende mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist eine Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen sowie die Bestätigung der Energieeinsparung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten. Gefördert werden unter anderem Investitionen in energieeffiziente Anlagen und Technologien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware, Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, Flurförderfahrzeuge, Optimierungen von Biogasanlagen und Spritzgießmaschinen. Zur Einreichung erforderlich sind u. a. die Gewerbliche Bestätigung zum Antrag, das Datenerfassungsblatt Prozesswärme, eine vereinfachte Selbsterklärung für KMU sowie eine De-minimis-Erklärung.
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