Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Modul 1 Querschnittstechnologien
KfW-Darlehen zur Finanzierung hocheffizienter Querschnittstechnologien in Unternehmen. Tilgungszuschuss bis zu 25 % für KMU. Anträge bis 31.12.2028 möglich, Antragsbeginn vor Maßnahme.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung investiver Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen durch den Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien (Modul 1).
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen und Komponenten in Modul 1
- Nebenkosten für Installation und Planung bis 30 % der Anlagenkosten
- Herstellererklärungen
- Produktdatenblätter
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Kosten für Versicherungen und Genehmigungen
- Eigene Eigenleistungen
- Gebrauchte Anlagen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Deutschland
- Bestandsanlagen seit mind. 5 Jahren im Eigentum
- Projektvolumen ≥ 2.000 € je Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot der Anlage
- Produkt- oder Materialdatenblatt bzw. Herstellererklärung
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Bewertungskriterien
- Energie- und Ressourceneinsparpotenzial
- Technische Mindestanforderungen
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Modul 1 „Querschnittstechnologien“ ermöglicht Unternehmen aller Branchen bundesweit die zinsgünstige Finanzierung hocheffizienter Standardkomponenten. Gefördert werden der Ersatz von Bestandsanlagen, die mindestens fünf Jahre im Eigentum sind, durch neue Elektromotoren IE4/IE5, drehzahlgeregelte Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger mit Frequenzumrichter sowie ergänzend Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung und thermische Dämmmaßnahmen. Pro Antrag muss das Investitionsvolumen je Einzelmaßnahme mindestens 2.000 Euro betragen, die Förderquote liegt bei kleinen und mittleren Unternehmen bei bis zu 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Kosten für Planung und Montage (bis zu 30 Prozent der Anlagenanschaffungskosten) sind als Nebenkosten anrechenbar. Voraussetzungen für die Förderung sind u. a. der Nachweis elektrischer Leistungsaufnahme, Hersteller- oder Materialdatenblätter sowie Foto(s) der zu ersetzenden Bestandsanlage(n).
Die Tilgungszuschüsse belaufen sich auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten für mittlere und auf 25 Prozent für kleine Unternehmen. Kleine und mittlere Firmen profitieren zudem von der De-minimis-Förderung. Der Austausch darf technisch in Zusammenhang stehende Anlagen in begrenztem Umfang bündeln (bis zu maximal zwei ausgetauschter Bestandskomponenten pro neuer Komponente). Für die Antragstellung sind das Produktdatenblatt bzw. eine Herstellererklärung sowie die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ erforderlich. Bis zum 31. Dezember 2028 können sich Interessent:innen an ihren Finanzierungspartner wenden, um bereits vor Projektbeginn den Kredit zu beantragen und damit zinsgünstig Investitionen in Querschnittstechnologien zu realisieren.
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