Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Modul 3
Zinsgünstiger Kredit für Unternehmen zur Förderung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Anträge bis 31.12.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von investiven Maßnahmen in Unternehmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz durch den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Hard- und Software
- Nebenkosten für Installation und Inbetriebnahme
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten und Wartung
- Personal- und Lohnkosten
- Gebäudeanlagentechnik
- Transport- und Logistikkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Wirtschaftliche Tätigkeit im gewerblichen Bereich
- Investive Maßnahme zur Energie- und Ressourceneffizienz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
- Datenerfassungsblatt Prozesswärme (Formular 600 000 4395)
- Systemkonzept
- Wirkplan und Stückliste
- Informationsblatt CO₂-Faktoren
- Verzichtserklärung EEG/KWKG bei KWK-Anlagen
Bewertungskriterien
- Höhe der zu erwartenden Energieeinsparungen
- Klimawirksamkeit (CO₂-Einsparpotenzial)
- Nachvollziehbarkeit der Messtechnik
Beschreibung
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Modul 3 unterstützt bundesweit Unternehmen, kommunale und Landesbetriebe, Freiberufler:innen und wirtschaftlich tätige gemeinnützige Antragsteller:innen bei der Einführung oder Optimierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagement-Software. Gefördert werden sowohl Hard- als auch Softwareinvestitionen, inklusive Schulungskosten, für Systeme zur Erfassung, Analyse und effizienten Steuerung von Energie- und Materialströmen im Produktionsprozess. Die Maßnahme muss nachweislich die Energie- und Ressourceneffizienz steigern; bis zu 100 % der Investitionskosten (Hard- und Software sowie Installationsnebenkosten) werden als zinsgünstiges Darlehen finanziert. Wesentliche Bewertungskriterien sind das zu erwartende Energieeinsparpotenzial, das CO₂-Einsparpotenzial und die Nachvollziehbarkeit der Messtechnik. Die Antragstellung ist vor Maßnahmenbeginn erforderlich und bis zum 31. Dezember 2028 möglich.
Für die Antragsprüfung sind zahlreiche Unterlagen einzureichen, darunter die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA), das Datenerfassungsblatt Prozesswärme, ein detailliertes Systemkonzept, ein Wirkplan mit Stückliste der Aktoren und Sensoren sowie das Informationsblatt CO₂-Faktoren und die Verzichtserklärung EEG/KWKG bei KWK-Anlagen. Eine fachgerechte Dokumentation der Projektumsetzung und des Ressourceneinsatzes gewährleistet eine transparente Verwendungsnachweisprüfung, die mit der Bestätigung nach Durchführung abgeschlossen wird. Durch diese umfassende Förderung erhalten Unternehmen eine klare Unterstützung, um ihre Produktionsprozesse digital zu vernetzen, Energieverbräuche zu reduzieren und damit den Klimaschutz voranzutreiben.
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