Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Modul 4 Premiumförderung
KfW-Darlehen zur Optimierung von Anlagen und Prozessen in Unternehmen mit Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz. Anträge bis zum 31.12.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der energie- und ressourcenorientierten Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen in Unternehmen zur Senkung des Energie- und Rohstoffverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für energie- und ressourceneffiziente Technologien
- Notwendige Neben- und Implementierungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Deutschland
- Wirtschaftliche Tätigkeit (gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen)
- Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
- Vereinfachte Selbsterklärung KMU oder Selbsterklärung KMU (Anlagen 3-5)
- De-minimis-Erklärung
- Online-Formular Energieeinsparkonzept
- Herstellererklärungen BAFA (je nach Technologie)
Bewertungskriterien
- Klimafreundlichkeit der Maßnahmen
- Einsparpotenzial bei Energie und Ressourcen
- Beitrag zur Treibhausgasminderung
Beschreibung
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Modul 4 Premiumförderung unterstützt bundesweit Unternehmen, kommunale und Landesunternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie freiberuflich Tätige bei Investitionen, die den Energie- und Rohstoffverbrauch senken und die Treibhausgasemissionen reduzieren. Mit zinsverbilligten KfW-Darlehen lassen sich bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben decken; das maximale Darlehensvolumen beträgt 100 Mio. Euro pro Vorhaben. Gefördert werden insbesondere energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsanlagen und -prozessen, Maßnahmen zur Abwärmenutzung sowie der Einsatz energieeffizienter Technologien. Bei Erreichen besonderer Klimafreundlichkeit kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden. Die Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme und bis zum 31.12.2028 möglich; die Förderung setzt voraus, dass am Standort in Deutschland eine wirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen und Haushaltsmittel verfügbar sind.
Für die Antragstellung sind unter anderem die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA), eine Vereinfachte Selbsterklärung KMU oder Selbsterklärung KMU (Anlagen 3–5), eine De-minimis-Erklärung sowie das Online-Formular Energieeinsparkonzept einzureichen. Je nach gewählter Technologie können darüber hinaus Herstellererklärungen des BAFA erforderlich sein. Die Bewertung erfolgt anhand der Klimafreundlichkeit der geplanten Maßnahmen, des Einsparpotenzials bei Energie und Ressourcen sowie des Beitrags zur Treibhausgasminderung. Die KfW Bankengruppe fungiert als Ansprechpartner und koordiniert die Abwicklung, während das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Fördermittel bereitstellt. Interessierte Unternehmen und Organisationen erhalten eine maßgeschneiderte Finanzierungsoption zur nachhaltigen Modernisierung ihrer Produktionsprozesse und können dadurch langfristig Kosten senken sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
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