Zuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Bundesweite Förderung für Unternehmen zur Optimierung von Anlagen und Prozessen mit dem Ziel, Energie- und Ressourcenbedarf zu senken und Treibhausgasemissionen zu verringern. Austauschinvestitionen und systemische Gesamtoptimierungen bis 31.12.2028 einreichbar.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 10% (Mittlere Unternehmen) – 15% (Kleine Unternehmen)
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung investiver Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Anlagen und Prozessen in Unternehmen durch Zuschüsse auf Investitionskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Förderfähige Nebenkosten
  • Kosten für das Einsparkonzept

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Eigenleistungen
  • Bauliche Maßnahmen ohne direkten Prozessbezug

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Deutschland
  • Austauschinvestition von Bestandsanlagen
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Fördermodul-Anlage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einsparkonzept
  2. De-minimis-Erklärung
  3. Lieferantenangebot
  4. Bestätigung Endenergie-/THG-Einsparpotenzial

Bewertungskriterien

  • THG-Einsparpotenzial
  • Systemische Optimierung
  • Nachhaltigkeit

Beschreibung

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen zur Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse. Gefördert werden zum einen Austauschinvestitionen spezifischer Technik-Kategorien, darunter elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, spritzgießmaschinen, Laserschneider, Lackierkabinen oder Kühlmöbel. Voraussetzung ist, dass die Ersatzanlage den gleichen Einsatzzweck erfüllt, die alte Anlage bereits mindestens fünf Jahre im Betrieb war und der Endenergiebedarf um mindestens 15 % sinkt. Ein hinzugefügter Nebenkostenzuschuss von bis zu 30 % deckt unter anderem Planung, Montage und Dokumentation ab. Kleine Unternehmen erhalten 15 % Zuschuss auf die gesamten förderfähigen Investitionskosten, Mittlere Unternehmen 10 %. Bis zum 31. Dezember 2028 können Anträge gestellt werden, Anlagenaustausch und Rechnungszahlungen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung erfolgen.

Ergänzend dazu ermöglicht die Premiumförderung technologieoffene Projekte mit Investitionen in Prozesswärme, Abwärmenutzung, Elektrifizierung oder ressourceneffiziente Verfahren. Ein fachlich fundiertes „Einsparkonzept“ belegt Ihr Treibhausgaseinsparpotenzial und die Amortisationsdauer von mehr als drei Jahren. Die Förderquote bemisst sich nach EU-Beihilferecht: Energieeffizienzmaßnahmen (Art. 38 AGVO) erhalten bis zu 25 % (Große Unternehmen), 35 % (Mittlere), 45 % (Kleine) Förderung; bei Investitionsmehrkosten gibt es sogar einen Bonus. Ein „Dekarbonisierungsbonus“ von 5–10 Prozentpunkten winkt für Projekte mit Nutzung erneuerbarer Energien, Wasserstoff oder außerbetrieblicher Abwärmenutzung. Verbindliche Anträge und Verwendungsnachweise sind elektronisch beim BAFA einzureichen, um die Förderungen fristgerecht zu sichern.

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