Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Modul 5)
Zuschuss zur Förderung von Transformationsplänen zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz in deutschen Unternehmen. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Erstellung und Umsetzung von Transformationsplänen in Unternehmen, um Potenziale zur Energie- und Ressourceneffizienz systematisch zu identifizieren und zu realisieren.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für externe Beratung
- Erstellung von Transformationsplänen
- Analyse- und Bestandsaufnahmeleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz in Deutschland
- Erstellung eines Transformationsplans gemäß den Vorgaben der BAFA
- Einhaltung der Richtlinien des BMWi für Modul 5
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Unternehmensgröße (z. B. USt-Erklärung)
- Lebensläufe der beteiligten Berater:innen
Bewertungskriterien
- Einsparpotenzial bei Energie und Ressourcen
- Wirtschaftlichkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
Beschreibung
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Modul 5) unterstützt Unternehmen in Deutschland bei der Entwicklung und Umsetzung ganzheitlicher Transformationspläne zur Steigerung von Effizienzpotenzialen. Mit einem direkten Zuschuss fördert das Programm insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer:innen, die ihre Energie- und Ressourcennutzung systematisch optimieren möchten. Ziel ist es, Einsparpotenziale zu identifizieren, wirtschaftlich zu bewerten und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung zu planen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, wodurch ein flexibler Einstieg in das Förderverfahren gewährleistet wird. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und wird durch die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH administrativ begleitet.
Gefördert werden insbesondere Ausgaben für externe Beratung, Erstellung von Transformationsplänen sowie Analyse- und Bestandsaufnahmeleistungen. Fördervoraussetzung ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das einen Plan gemäß den Vorgaben der BAFA vorlegt und die BMWi-Richtlinien für Modul 5 erfüllt. Bei der Auswahl der Vorhaben zählen das zu erwartende Einsparpotenzial bei Energie und Ressourcen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Zur Antragseinreichung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, der Nachweis der Unternehmensgröße und Lebensläufe der beteiligten Berater:innen erforderlich. Dank der kontinuierlichen Fördermöglichkeit können Unternehmen ihre Effizienzstrategie jederzeit an aktuelle Entwicklungen anpassen und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
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