Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Zuschussprogramm des BMWK/BAFA zur Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen in Deutschland. Investitionen in den Austausch oder die Umrüstung bestehender Anlagen auf elektrischen Betrieb werden mit 33 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Anträge bis 31.12.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in den Austausch oder die Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, damit diese ausschließlich elektrisch betrieben werden können, zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Neuanlagen/Umrüstung
- Nebenkosten (Planungs- und Installationsleistungen bis 30 % der Investitionskosten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebäudebezogene bauliche Maßnahmen
- Eigenleistungen des Unternehmens
- Anschaffung gebrauchter Anlagen
- Fossile Energieträgerwechsel ohne Elektrifizierung
- Personal- und Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleine Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Bestandsanlagen mindestens 5 Jahre im Einsatz und im Eigentum
- Projektdauer innerhalb des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2028
- De-minimis-Beihilfehöchstbetrag von 200 000 € muss eingehalten werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot des Lieferanten
- Herstellererklärung oder Produktdatenblatt
- Fotos der Bestandsanlage
- De-minimis-Erklärung
- Fachunternehmererklärung
Bewertungskriterien
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen
- Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparpotenzial
Beschreibung
Das Zuschussprogramm “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen” unterstützt kleine Unternehmen in ganz Deutschland bei der klimafreundlichen Umrüstung bestehender Produktionsanlagen auf rein elektrischen Betrieb. Gefördert werden Investitionen ab einem Mindestvolumen von 2.000 Euro, die Bestandsanlagen mit fossiler Energieversorgung durch elektrische Neuanlagen oder die entsprechend nachgerüstete Umrüstung vorhandener Systeme ersetzen. Voraussetzung ist, dass die auszutauschenden Anlagen mindestens fünf Jahre im Eigentum des Unternehmens waren und nicht erneut verwendet werden. Die Förderquote beträgt 33 % der förderfähigen Investitionskosten inklusive Nebenkosten (Planung und Installation bis 30 % der Hauptkosten), maximal 200.000 Euro pro Vorhaben. Anträge können bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Die Projektdauer erstreckt sich über bis zu 48 Monate.
Mit dem Programm werden Energieeffizienz gesteigert und Treibhausgas-Emissionen reduziert. Anlagen, die ausschließlich elektrisch betrieben werden, wie etwa elektrisch angetriebene Öfen, Gabelstapler, Waschmaschinen oder Prozesswärmeerzeuger, erzielen signifikante Einsparpotenziale. Förderfähige Maßnahmen sind ausdrücklich nicht auf die Modernisierung von Gebäudetechnik beschränkt, sondern konzentrieren sich auf prozessbezogene Produktionsanlagen. Eigenleistungen und der Erwerb gebrauchter Anlagen sind ausgeschlossen, ebenso bauliche Arbeiten und Personal- oder Betriebskosten. Der Verwendungsnachweis erfolgt elektronisch und muss binnen drei Monaten nach Projektende eingereicht werden. Durch modulare Förderung und unkomplizierte Antragsmodalitäten trägt Modul 6 aktiv zur Dekarbonisierung kleiner Unternehmen bei und setzt damit Impulse für klimafreundliche Wertschöpfung in Deutschland.
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