Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Premiumförderung)
Zuschuss für Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen in industriellen und gewerblichen Prozessen (Modul 4 – Premiumförderung). Anträge bis 31.12.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen in Unternehmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs in Anlagen und Prozessen, um die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern und Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für materielle und immaterielle Vermögensgegenstände
- Anschaffung und Installation energieeffizienter Anlagen und Maschinen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Einsparkonzepterstellung
- Elektrifizierung von Prozessen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- laufende Kosten
- Bauliche Maßnahmen (nur in Ausnahmefällen)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Nachweis eines Einsparkonzeptes mit Treibhausgaseinsparungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einsparkonzept (BAFA-Formular)
- Fachunternehmererklärung
- Bestätigung nach Durchführung
- Erklärung zum Contracting
- Verzichtserklärung
- De-minimis-Erklärung
- Auskunftsvollmacht
- Vollmacht
Bewertungskriterien
- Nachweisbares CO₂-Einsparpotenzial
- Einsparkonzept-Vorgaben
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bundesweit bei investiven Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in industriellen sowie gewerblichen Prozessen. Ziel ist die Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs in Anlagen und Produktionsabläufen, um Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Gefördert werden unter anderem Anschaffung und Installation energieeffizienter Maschinen, Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, Konzepterstellung zur Treibhausgaseinsparung sowie Elektrifizierungs-projekte. Die Förderquote bewegt sich je nach Größe der Antragstellenden zwischen 25 % und 45 %, mit zusätzlichem Dekarbonisierungsbonus für ausgewählte Vorhaben. Pro Antrag können bis zu 20 Mio. € bewilligt werden, Investitionskosten für materielle und immaterielle Vermögensgegenstände sind grundsätzlich absetzbar, laufende Betriebskosten und bauliche Maßnahmen bleiben ausgenommen.
Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie die Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme. Ein fundiertes Einsparkonzept inklusive Nachweis über das CO₂-Einsparpotenzial ist obligatorisch. Zudem sind Dokumente wie Fachunternehmer:innenerklärung, Bestätigung nach Durchführung, Verzichtserklärung, De-minimis-Erklärung und Vollmachten einzureichen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Maßnahme fließt in die Bewertung ein. Bewerbungen können bis zum 31.12.2028 eingereicht werden. Das Programm bietet eine technologieoffene Lösung, um betriebliche Energie- und Ressourceneffizienz langfristig und effektiv zu erhöhen sowie Klimaschutzziele zu erreichen.
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