Zuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie

Zuschuss für klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie. Skizzen für Modul 1 und 3 bis 28.02.2026 möglich.

Umwelt-/Naturschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.02.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 200.000.000 € pro Unternehmen (Modul 2)
Förderquote: 30% - 60%

Förderziel

Förderung von Industrieprojekten, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität und Dekarbonisierung des Industriesektors leisten, inklusive anwendungsorientierter Forschung, Entwicklung und Innovation sowie CO₂-Abscheidung, CCU und CCS.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Projektumsetzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Tragfähigkeit des Eigenanteils für zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Kosten
  • Verpflichtung zur Erhaltung der Investitionen mindestens 5 Jahre (3 Jahre bei KMU)
  • Keine Rückforderungsanordnung der EU oder des BMWE
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Förmlicher Förderantrag
  3. Einreichung über easy-Online

Bewertungskriterien

  • Fördermitteleffizienz
  • Beitrag zu effizienten Kohlenstoffkreisläufen
  • Innovationsgrad des Vorhabens
  • Schnelligkeit der industriellen Ergebnisverwertung
  • Beitrag zur Schaffung von CCU/S-Clustern
  • Art der Deckung des Strombedarfs
  • Erfahrungsausbau beim Betrieb von CO₂-Abscheideanlagen
  • Europäische und internationale Zusammenarbeit
  • Zusätzlicher Strom- und Wärmebedarf
  • Dauerhaftigkeit der Speicherung

Beschreibung

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt Industrieunternehmen und Konsortien bei klimafreundlichen Investitionsvorhaben sowie anwendungsorientierter Forschung, Entwicklung und Innovation zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion schwer vermeidbarer CO₂-Emissionen, CO₂-Abscheidung, -Speicherung (CCS) und -Nutzung (CCU). Das Programm ist in drei Teilmodule gegliedert: Modul 1 fördert Investitionen in Produktionsprozesse nach AGVO, Modul 2 die Anwendung von Elektrifizierung und Wasserstoff sowie CCU/CCS nach TCTF, und Modul 3 richtet sich an Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Machbarkeitsstudien. Innerhalb aller Teilbereiche sind Förderquoten von 30 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, dabei können je Unternehmen bis zu 200 Mio. € (Modul 2) beantragt werden. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und zielen auf schnelle Umsetzung sowie internationale Zusammenarbeit und dauerhafte Speicherung ab.

Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung im Bundesgebiet, die den Eigenanteil sicherstellen und eine Bindung der geförderten Investitionen über mindestens fünf (bei KMU drei) Jahre zusichern. Die Einreichung erfolgt zweistufig über das elektronische System easy-Online: Zunächst ist bis zum 28.02.2026 eine Projektskizze bei der ZUG gGmbH/KEI für Modul 1 und 3 einzureichen, anschließend bis zum 30.06.2026 der formelle Antrag. Bewertet werden Effizienz der Mittel, Innovationsgrad, Kohlenstoffkreisläufe, Erfahrung mit CO₂-Abscheideanlagen sowie weitere Kriterien. Das Programm fördert bundesweit vorbildhafte Industrievorhaben und trägt maßgeblich zur Erreichung der Treibhausgasneutralität der deutschen Industrie bis 2045 bei.

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