Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Zuschüsse zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in Deutschland. Förderquote bis zu 75 % (in Ausnahmefällen bis 90 %), Laufzeiten bis zu 6 Jahre, für Kleinprojekte 2 Jahre mit 5.000 €–25.000 €. Projektskizzen für kommunale Strategien jährlich zum 1. Februar einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben, die den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland stoppen und in einen positiven Trend umkehren. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung oder solche, die die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt besonders beispielhaft umsetzen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
- Vorhaben von sehr großem Bundesinteresse
- Durchführung des Vorhabens in Deutschland
- Vorhaben dient nicht der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
- Bei Verbundvorhaben schriftliche Kooperationsvereinbarung
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Beschreibung
Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt seit 2011 Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in Deutschland. Die Fördermaßnahme gewährt als Zuschuss bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 90 %. Laufzeiten betragen bis zu sechs Jahre, für Kleinprojekte sind Förderdauern von maximal zwei Jahren vorgesehen. Kleinprojekte zum Insektenschutz können mit Beträgen zwischen 5.000 € und 25.000 € gefördert werden. Thematisch deckt das Programm Umwelt- und Naturschutz, Forschung & Innovation sowie Energieeffizienz & Klimaschutz ab. Gefördert werden Vorhaben von gesamtstaatlicher Relevanz, die beispielhaft für Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen oder Stadtnatur stehen. Die Einreichung von Projektskizzen für kommunale Strategien ist jährlich bis zum 1. Februar möglich; weitergehende Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland – darunter öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen. Voraussetzungen umfassen ein Vorhaben von sehr großem Bundesinteresse, die Durchführung in Deutschland und den Nachweis, dass kein gesetzlicher Pflichtauftrag erfüllt wird. Bei Verbundprojekten ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich. Für Kleinprojekte erfolgt die Bewilligung einstufig elektronisch; größere Vorhaben durchlaufen ein zweistufiges Verfahren mit Skizzen- und Antragsphase via easy-Online. Besonderer Wert wird auf die Einbettung in lokale oder regionale Biodiversitätsstrategien gelegt, um gemeinsam einen nachhaltigen Trendwandel zu erzielen.
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