Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Bundesprogramm des BMI und der bpb fördert Projekte zur Stärkung demokratischer Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen und strukturschwachen Regionen Deutschlands. Antragsfristen für Säule 1: 31.08.2024, Säule 2: 30.09.2024; Säule 3 ab 2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ hat das Ziel, in ländlichen oder strukturschwachen Regionen durch politische Bildung und bürgerschaftliches Engagement die demokratische Kultur und Praxis zu stärken, einen vielfältigen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern sowie Diskriminierung und Extremismus entgegenzuwirken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen (Honorare)
- Sachausgaben
- Reisekosten
- Miete
- Büroausstattung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit überwiegend schulischen Zwecken
- Maßnahmen im Rahmen anderer Bundesprogramme
- Agitatorische Maßnahmen
- Nicht notwendige Ausgaben außerhalb des Projektzwecks
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss zeitlich begrenzt sein
- Durchführung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen
- Ergebnisse müssen auf andere Träger und Förderbereiche übertragbar sein
- Entwicklung, Erprobung und Weiterentwicklung von Methoden zur Stärkung demokratischer Praxis
- Maßnahmen mit überwiegend schulischen Zwecken sind ausgeschlossen
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Bewertungskriterien
- Demokratischer Organisationsaufbau
- Übertragbarkeit der Projektergebnisse
- Qualitätssicherung und Evaluation
- Fokus auf ländliche und strukturschwache Regionen
Beschreibung
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern und der Bundeszentrale für politische Bildung unterstützt bundesweit gemeinnützige Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine sowie öffentliche Einrichtungen dabei, Projekte in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu realisieren. Ziel ist es, durch politische Bildung und bürgerschaftliches Engagement die demokratische Kultur vor Ort zu stärken, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und Extremismus sowie Diskriminierung entgegenzuwirken. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten, die Ergebnisse liefern, die auf andere Träger und Förderbereiche übertragbar sind. Die Projektbudgetierung umfasst Personalaufwendungen (Honorare), Sach- und Verwaltungsausgaben (pauschal bis 5 %), Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen, Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung. Ausgeschlossen bleiben schulisch ausgerichtete Maßnahmen, Projekte, die bereits durch andere Bundesprogramme finanziert werden, sowie agitatorische Vorhaben.
Interessierte, regional verankerte Organisationen können für die drei Programmsäulen Anträge einreichen: Säule 1 („Demokratische Vereins- und Verbandsarbeit stärken“, Frist 31.08.2024), Säule 2 („Lernen aus Transformationsgeschichte(n) in Ost und West“, Frist 30.09.2024) und Säule 3 (Ausschreibung ab Anfang 2025). Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie demokratiefördernder Organisationsaufbau, Übertragbarkeit der Projektergebnisse, Qualitätssicherung und Fokus auf strukturschwache Regionen. Mit diesem grant wird ein nachhaltiges Netzwerk demokratischer Praxis etabliert, das durch methodische Weiterentwicklung, Evaluation und Vernetzung dazu beiträgt, Teilhabe zu ermöglichen und Vielfalt als Ressource im ländlichen Raum erlebbar zu machen.