Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Bundesweite finanzielle Unterstützung freiwillig Rückkehrender (REAG/GARP-Programm 2023)
Finanzielle Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration im Herkunftsland durch das REAG/GARP-Programm. Anträge können jederzeit beim BAMF gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der nachhaltigen, freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Geflüchteten und Migrant*innen in ihr Herkunftsland durch Bereitstellung finanzieller Leistungen für Reise und Wiedereinstieg.
Förderfähige Ausgaben
- Reise- und Transportkosten
- Finanzielle Reintegrationsleistungen im Herkunftsland
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Asylverfahren oder Duldung in Deutschland
- Antragstellung vor Ausreise beim BAMF
- Nachweis der freiwilligen Rückkehrabsicht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular des BAMF
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Ausweis)
- Nachweis des Aufenthaltsstatus
Beschreibung
Das REAG/GARP-Programm 2023 stellt bundesweit finanzielle Zuschüsse für die freiwillige Rückkehr und nachhaltige Reintegration von Geflüchteten und Migrant:innen bereit. Zielsetzung ist die Unterstützung durch Übernahme von Reise- und Transportkosten sowie ergänzender Reintegrationsleistungen im Herkunftsland. Teilnehmende mit abgeschlossenem Asylverfahren oder geduldetem Aufenthalt in Deutschland können jederzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag einreichen. Voraussetzung ist der Nachweis einer freiwilligen Rückkehrabsicht sowie die fristgerechte Antragstellung vor Ausreise. Das Programm fördert die eigenverantwortliche Gestaltung der Rückkehr, indem es finanzielle Mittel für einen erfolgreichen Neustart in der Herkunftsgesellschaft bereitstellt.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, die eine Rückkehr in ihr Herkunftsland planen und hierfür individuelle Unterstützung benötigen. Abgedeckt werden sowohl direkte Reise- und Transportkosten als auch finanzielle Leistungen zur Etablierung vor Ort, etwa für Unterkunft, berufliche Anlaufhilfen oder familiäre Absicherung. Für die Antragstellung sind das offizielle Antragsformular des BAMF, ein gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder Ausweis) sowie ein Nachweis des Aufenthaltsstatus einzureichen. Da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt, sind keine starren Fristen zu beachten. Durch das Zusammenspiel von Bund und BAMF als federführende Behörden wird eine zuverlässige Abwicklung gewährleistet, die Teilnehmenden einen reibungslosen und gut vorbereiteten Rückkehrprozess ermöglicht.
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