Zuschuss

Bundesweite finanzielle Unterstützung freiwillig Rückkehrender (REAG/GARP-Programm 2023)

Bundesweite finanzielle Unterstützung für freiwillig Rückkehrende mit Zuschüssen für Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten und Starthilfe im Rückkehrland. Anträge können laufend über Beratungsstellen eingereicht werden.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung geflüchteter Personen bei ihrer freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland oder in ein Drittland sowie Gewährung einer Starthilfe für den Neuanfang im Rückkehrland.

Förderfähige Ausgaben

  • Reise- und Transportkosten bis ins Rückkehrland
  • Reisebeihilfen während der Reise
  • medizinische Zusatzkosten während der Reise
  • Starthilfe für den Neuanfang im Rückkehrland

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Personen aus Nicht-EU-Ländern, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind
  • Personen, die ein Asylbegehren geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben
  • Personen mit Aufenthaltstitel nach §§ 22–26 AufenthG
  • Personen, die im Wege des Familiennachzugs eingereist sind, selbst aber nicht zum förderberechtigten Kreis gehören
  • Personen aus EU-Ländern, die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über eine Beratungsstelle
  2. Grenzübertrittsbescheinigung
  3. gültiges Reisedokument

Beschreibung

Das REAG/GARP-Programm 2023 bietet bundesweit finanzielle Zuschüsse für freiwillig Rückkehrende aus Nicht-EU- und EU-Ländern, insbesondere für geflüchtete Personen, die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind, unbegleitete Minderjährige und Familienverbände. Träger dieser Initiative ist das Bundesministerium des Innern (BMI) in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ziel des Programms ist es, den Neustart im Herkunfts- oder Drittland zu erleichtern, indem notwendige Reise- und Transportkosten, medizinische Zusatzaufwendungen während der Reise sowie eine eintrittsbegleitende Starthilfe finanziert werden. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Vereine, die sich der Rückkehrberatung verpflichten und sicherstellen, dass keine weitergehenden Rechtsmittel zur Sicherung des Aufenthalts in Deutschland eingelegt werden.

Förderfähige Ausgaben umfassen Reisekosten bis zum Zielland, pauschale Reisebeihilfen (200 EUR für Volljährige bzw. unbegleitete Minderjährige, 100 EUR für unter 18-Jährige), medizinisch notwendige Zusatzkosten sowie eine Starthilfe von bis zu 1.000 EUR (500 EUR für Minderjährige) beziehungsweise maximal 4.000 EUR pro Familienverband. Anträge können fortlaufend über anerkannte Beratungsstellen eingereicht werden. Erforderlich sind ein ausgefüllter Antrag, eine Grenzübertrittsbescheinigung und ein gültiges Reisedokument. Die Freiwilligkeit der Ausreise sowie der Nachweis unzureichender Eigenmittel sind weitere Voraussetzung. Mit diesem Angebot unterstützt das REAG/GARP-Programm eine nachhaltige und selbstbestimmte Rückkehr und fördert die gesellschaftliche Stabilisierung im Rückkehrland.

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