Bundesweite finanzielle Unterstützung freiwillig Rückkehrender (REAG/GARP-Programm)
Das Bund-Länder-Programm REAG/GARP unterstützt freiwillig Rückkehrende finanziell und organisatorisch bei der Rückkehr in das Herkunftsland oder der Weiterwanderung in ein anderes Land.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der finanziellen und organisatorischen Durchführung der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder die Weiterwanderung in ein anderes Land.
Förderfähige Ausgaben
- Flug- oder Busticket
- Reisebeihilfe
- medizinische Unterstützung
- Einmalige Integrationshilfe
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes
- Asylbegehren geäußert oder Asylverfahren laufend
- Asylantrag abgelehnt und ausreisepflichtig
- Asylberechtigung oder Duldung
- Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatz)
- Visum für Weiterwanderung (falls erforderlich)
- Kopie des Mutterpasses bei Schwangerschaft
- ärztliche Bescheinigung bei gesundheitlichen Einschränkungen
Beschreibung
Das bundesweite Zuschussprogramm REAG/GARP bietet Personen aus Nicht-EU-Staaten im laufenden Asylverfahren, bei abgelehntem Asylantrag oder mit Duldung eine umfassende finanzielle und organisatorische Unterstützung für die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland oder eine Weiterwanderung in ein Drittland. Träger der Förderung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das über anerkannte Beratungsstellen den Antrag annimmt und Gelder bis zu 2 000 EUR bereitstellt. Ziel ist es, die Rückkehrenden bei den Reisekosten wie Flug- oder Busticket, Reisebeihilfe, medizinischer Begleitung und einer einmaligen Integrationshilfe wirkungsvoll zu entlasten. Besonders berücksichtigungswürdig sind dabei Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution, die ebenfalls zu den förderfähigen Personengruppen zählen.
Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Fahrtkosten, Reisebeihilfe, ärztliche Betreuung während der Reise und im Zielland sowie eine einmalige Unterstützung für einen Neuanfang im Wert von bis zu 1 000 EUR (Familienmaximum 4 000 EUR). Für den Antrag werden ein gültiges Reisedokument, gegebenenfalls ein Visum für das Zielland, eine ärztliche Bescheinigung bei gesundheitlichen Einschränkungen und bei Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses benötigt. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend über unabhängige oder staatliche Beratungsstellen, die im Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration gelistet sind. Durch die Kombination von organisatorischer Begleitung und finanzieller Förderung trägt das Programm dazu bei, die Rückkehrvorhaben nachhaltig und dignifiziert umzusetzen und den langwierigen Klärungsprozess individuell zu unterstützen.