Burgenländisches Arten- und Lebensraumschutzprogramm
Förderung von Projekten zur Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie Lebensräume im Burgenland. Gültig seit 10.12.2013, Anträge dauerhaft möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Burgenländische Arten- und Lebensraumschutzprogramm hat zum Ziel, den bedrohlichen Artenrückgang zu stoppen und die Existenz heimischer wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie die Vielfalt und Funktionsfähigkeit ihrer Lebensräume nachhaltig zu sichern. Hierzu werden Maßnahmen zur Erfassung, Schutz, Entwicklung, Pflege, Dokumentation sowie zum Management von Lebensräumen und Arten gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Pacht und Entschädigung von Nutzungsrechten
- Grundankauf
- Personalaufwand
- Finanzierungs- und Sachaufwand
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Stellungnahme der Abteilung 5, Hauptreferat III - Natur- und Umweltschutz des Landes Burgenland
- Zeit- und Finanzierungsplan
- Nachweis über Inanspruchnahme öffentlicher Beihilfen der letzten drei Jahre
- Schriftliche Einreichung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5, Hauptreferat III – Natur- und Umweltschutz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Stellungnahme der Abteilung 5 Hauptreferat III - Natur- und Umweltschutz
- Zeit- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Burgenländische Arten- und Lebensraumschutzprogramm fördert seit dem 10. Dezember 2013 laufend Projekte zur nachhaltigen Erhaltung und Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Lebensräume in ganz Burgenland. Es setzt sich zum Ziel, dem bedrohlichen Rückgang heimischer Arten entgegenzuwirken und die Vielfalt, Funktions- sowie Nutzungsfähigkeit natürlicher Habitate zu sichern. Gefördert werden Maßnahmen zur Erfassung, Schutzentwicklung, Pflege, Dokumentation und zum Management von Lebensräumen und Arten nach den Vorgaben der EU–Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Das Programm finanziert sich aus dem Burgenländischen Landschaftspflegefonds und honoriert Aktivitäten, die einen langfristigen Beitrag zum Artenschutz leisten.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Gemeinden, Gebietskörperschaften, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die Projekte im Arten- und Lebensraumschutz im Burgenland realisieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 100 % der Gesamtkosten und bietet eine Höchstzuwendung von 100.000 € pro Antragstellende innerhalb von drei Jahren. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionskosten, Pacht, Grundankauf, Personalaufwand sowie Finanzierungs- und Sachaufwand. Voraussetzung für die Bewilligung sind eine schriftliche Einreichung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Hauptreferat III Natur- und Umweltschutz, eine Stellungnahme dieser Abteilung, ein detaillierter Zeit- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis öffentlicher Beihilfen der vergangenen drei Jahre. Dank des unbefristeten Einreichungsmodus können Projektvorhabende jederzeit einen Antrag stellen und so aktiv zum Schutz der regionalen Biodiversität beitragen.