Burgenland Digital
Förderung von Digitalisierungsprojekten für KMU im Burgenland mit 30% Zuschuss bis zu 6.000 €. Anträge vom 14.07.2025 bis 31.01.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Aktion ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung KMU-geführter Unternehmen im Burgenland durch die Unterstützung von Digitalisierungsprojekten mit konkretem Umsetzungsbezug.
Förderfähige Ausgaben
- aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (Software)
- Softwarelizenzen (max. 12 Monate)
- Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmierung)
- Digitalisierungsbezogene IT-Investitionen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Standard-Hardware und Standard-Software
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Betriebskosten und Wartungsverträge
- Reise- und Übernachtungskosten
- Eigenleistungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz im Burgenland
- KMU gemäß EU-Definition
- Maximal ein Umsetzungsprojekt pro Unternehmen
- Einhalten der De-minimis-Beihilfegrenze
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular im Portal
- Ausgefüllte Förderrichtlinie
- Kostenkalkulation
- De-minimis-Erklärung
- Gewerbeberechtigungsnachweis
Bewertungskriterien
- Umsetzungsbezug
- Digitalisierungspotenzial
- Wettbewerbsrelevanz
Beschreibung
Die Wirtschaftsagentur Burgenland unterstützt heimische KMU bei der Umsetzung praxisorientierter Digitalisierungsprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % bis maximal 6.000 €. Antragstellende Unternehmen, die als KMU gemäß EU-Definition gelten und ihren Betriebssitz im Burgenland haben, können zwischen dem 14. Juli 2025 und 31. Jänner 2026 ein Projekt einreichen. Gefördert werden aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in Software, Softwarelizenzen (bis 12 Monate), Leistungen externer Anbieter wie Programmierung sowie digitalisierungsbezogene IT-Anschaffungen. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 12 Monate, wobei eine Behaltefrist von drei Jahren gilt. Ausgeschlossen sind gebrauchte Hard- und Standardsoftware, Betriebskosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie Werbeaufwendungen und Eigenleistungen. Anträge sind im Online-Portal einzureichen und mit einem ausgefüllten Antragsformular, Förderrichtlinie, Kostenkalkulation, De-minimis-Erklärung und Gewerbeberechtigungsnachweis zu ergänzen.
Das Förderziel zielt auf die nachhaltige Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung ab, indem Unternehmen ihre Geschäfts- und Verwaltungsprozesse digitalisieren, E-Commerce- und Online-Marketing-Lösungen implementieren sowie IT- und Cybersecuritymaßnahmen etablieren. Die Auswahl erfolgt anhand von Umsetzungsbezug, Digitalisierungspotenzial und Wettbewerbsrelevanz. Ein Umsetzungsprojekt ist pro Unternehmen zulässig, und die Einhaltung der De-minimis-Beihilfegrenze ist Voraussetzung für die Bewilligung. Die Entscheidung über die Förderung obliegt der Burgenländischen Landesregierung auf Basis der Empfehlungen der Förderkommission. Die umfassende Förderrichtlinie ist als Download verfügbar; die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftsagentur Burgenland.