Zuschuss

bwirkt! – Förderlinien (SEZ)

Die SEZ fördert mit bwirkt! entwicklungspolitische Partnerschaftsprojekte in drei Linien: Inlandsprojekte in Baden-Württemberg, Partnerschaftsprojekte im Globalen Süden (DAC-Länder) sowie Projekte in Burundi. Einreichung über das Online-Portal bis 20.02.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.01. - 20.02.2026 Noch 24 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: max. 20.000 € pro Projekt
Förderquote: bis 85%
Projektstart ab: 01.05.2026
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Träger*innen in Baden-Württemberg und ihrer Partner im Globalen Süden zur Umsetzung entwicklungspolitischer Bildungs-, Vernetzungs- und Partnerschaftsprojekte auf Basis des Prinzips Hilfe zur Selbsthilfe.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Verwaltungsausgaben (max. 10%)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten (Strom, Miete)
  • Reine Besuchsprogramme
  • Investitionen ohne Programmcharakter

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Baden-Württemberg und Gemeinnützigkeit
  • Partnerschaft mit einer lokalen Organisation im Zielland
  • Maximal ein Antrag pro Organisation & Förderlinie pro Jahr
  • Nachweis über Qualifikation und Finanzierungsplan
  • Eigenanteil mindestens 15 % der Gesamtkosten
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Eigenanteilsnachweis
  4. Freistellungsbescheid
  5. Vorschau Antragstellung
  6. Antragsformular im Portal

Bewertungskriterien

  • Relevanz für Armutsbekämpfung
  • Innovationsgehalt
  • Nachhaltigkeit der Partnerschaft
  • Bezug zu SDG und Agenda 2030

Beschreibung

Die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) unterstützt mit dem Programm bwirkt! entwicklungspolitische Partnerschaftsprojekte in drei Förderlinien: Inlandsprojekte in Baden-Württemberg, Partnerschaftsprojekte im Globalen Süden und Vorhaben im Partnerland Burundi. Ziel ist die Stärkung gemeinnütziger Träger:innen in Baden-Württemberg und ihrer Partner:innen vor Ort auf Grundlage des Prinzips „Hilfe zur Selbsthilfe“. Gefördert werden Bildungs-, Vernetzungs- und Partnerschaftsmaßnahmen, die einen konkreten Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten, innovative Ansätze verfolgen und in engem Austausch mit lokalen Gemeinschaften erarbeitet wurden. Dabei orientieren sich die Projekte an den Sustainable Development Goals und den entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes. Die SEZ begleitet Antragstellende mit Beratung, Qualifizierungsangeboten und einer intensiven Vernetzung unter den Teilnehmenden, um die Wirkung und Nachhaltigkeit der Projekte zu erhöhen.

Förderberechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige, als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen, Kirchen, Kommunen und Bildungseinrichtungen, die in Partnerschaft mit lokalen Organisationen in DAC-Ländern oder Burundi Projekte umsetzen. Anträge können bis zum 20. Februar 2026, 16 Uhr, über das Online-Portal eingereicht werden. Die Projektlaufzeit ist auf 12 Monate begrenzt, die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben (Personal, Sach- und Reisekosten sowie bis zu 10 % Verwaltungsausgaben). Ein Eigenanteil von mindestens 15 % der Gesamtkosten ist verpflichtend nachzuweisen. Projekte dürfen nicht vor Beginn ausgelaufen sein, ein Vorjahresbescheid auf derselben Förderlinie schließt eine erneute Antragstellung aus. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 € pro Projekt. Mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und einem Garantiefonds der SEZ wird eine nachhaltige Zusammenarbeit gefördert, die langfristige Wirkung und partnerschaftlichen Austausch in den Fokus rückt.

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