Zuschuss

Chancenschenker (Stiftung Kinderchancen Allgäu)

Förderung für individuelle, außerschulische und immaterielle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Sport, Musik und Kultur, wenn Familien sich diese nicht leisten können.

Kinder und Jugendliche Sport Musik Kultur Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch die Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen, Kursen und Teilnahmen an Freizeitaktivitäten.

Förderfähige Ausgaben

  • Mitgliedsbeiträge
  • Turnierteilnahmen
  • Unterrichtsstunden

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im württembergischen Allgäu (Aitrach, Aichstetten, Bad Wurzach, Kißlegg, Leutkirch, Argenbühl oder Isny)
  • Bezug von Sozialleistungen oder Schwelleneinkommen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweis über Bezug von Sozialleistungen oder Einkommensnachweise

Bewertungskriterien

  • Bedürftigkeit der Familie
  • Prüfung gesetzlicher Leistungen
  • Individuelle Lebenssituation

Beschreibung

Der Chancenschenker der Stiftung Kinderchancen Allgäu eröffnet Kindern und Jugendlichen aus dem württembergischen Allgäu (Aitrach, Aichstetten, Bad Wurzach, Kißlegg, Leutkirch, Argenbühl und Isny) den Zugang zu außerschulischen Freizeitangeboten. Im Fokus steht die finanzielle Unterstützung immaterieller Maßnahmen in den Bereichen Sport, Musik und Kultur, wenn das Familieneinkommen an der Grenze zum Bezug von Sozialleistungen liegt oder Leistungen bereits bezogen werden. Durch Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen, Unterrichtsstunden oder Turnierteilnahmen soll gesellschaftliche Teilhabe gefördert und die persönliche Entwicklung nachhaltig gestärkt werden. Da keine rückwirkende Förderung möglich ist, ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam. Eine kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht wiederholte Anträge bei fortbestehender Bedürftigkeit.

Antragsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche sowie Multiplikator:innen wie Lehrkräfte und Sozialarbeiter:innen. Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen oder Einkommensbescheinigungen einzureichen. Die Stiftung prüft bei jeder Bewerbung die gesetzlich zustehenden Leistungen (z. B. Bildungs- und Teilhabepaket) und berücksichtigt die individuelle Lebenssituation der Familie. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe vorhandener Mittel und vorrangiger gesetzlicher Förderungen ohne Anspruch auf Gewährung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an die jeweilige Einrichtung (z. B. Verein oder Musikschule). So entsteht für die begünstigten Kinder und Jugendlichen ein niedrigschwelliger Zugang zu bereichernden Freizeitangeboten und neuen sozialen Kontakten.

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