Chips Act - First of a Kind Produktionsstätten
Förderung für neuartige Mikroelektronik-Produktionsstätten (Integrated Production Facilities und Open EU Foundries) in Wien im Rahmen der Säule 2 des EU Chips Act. Interessensbekundung jederzeit möglich. Frist bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Aufbaus first-of-a-kind Produktionskapazitäten für Halbleiter in der EU, insbesondere Errichtung integrierter Produktionsstätten (IPF) und offener EU-Foundries (OEF) in Österreich zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Innovationsführerschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte
- Projekt-Portfolio und Finanzierungslückenberechnung
- Pränotifizierungsdokumente
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorbereitende Arbeiten vor Genehmigung
- Nicht zuordenbare Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich
- juristische Person oder Personengesellschaft außerhalb der Bundesverwaltung
- keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- keine Rückforderungsrückstände bei der EU-Kommission
- nicht in Schwierigkeiten gemäß EU-Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungslückenberechnung
- EUCA Project Descriptions Template
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Beitrag zur Versorgungssicherheit
- First-of-a-Kind Kriterium
- Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
- Schaffung von Arbeitsplätzen
Beschreibung
Die Förderung Chips Act – First of a Kind Produktionsstätten unterstützt Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen mit Betriebsstätte in Wien bei der Errichtung neuartiger Halbleiter-Produktionskapazitäten. Ziel ist der Aufbau von Integrated Production Facilities (IPF) und offenen EU-Foundries (OEF) im Rahmen der Säule 2 des EU-Chips Act zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Festigung Europas als Innovationsstandort. Interessensbekundungen können jederzeit eingereicht werden, die Frist zur Einreichung endet am 31.12.2026. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich an juristische Personen oder Personengesellschaften außerhalb der Bundesverwaltung ohne Rückforderungsrückstände bei der EU-Kommission.
Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die nachweislich zur Realisierung von First-of-a-Kind-Projekten in Wien beitragen, sowie Leistungen für das Projekt-Portfolio und die Finanzierungslückenberechnung. Nicht förderfähig sind vorbereitende Arbeiten vor Genehmigung und nicht zuordenbare Kosten. Die Antragstellung erfordert eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Finanzierungslückenberechnung und die Verwendung des EUCA-Project-Descriptions-Templates. Die Auswahl erfolgt anhand von Innovationsgehalt, Beitrag zur Versorgungssicherheit, First-of-a-Kind-Kriterium, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen. Nach positiver nationaler Bewertung und EU-Notifizierung wird der Zuschussvertrag durch die Austria Wirtschaftsservice (aws) abgeschlossen. Dieses Programm bietet Unternehmen jeder Größe die Chance, in einem zukunftsweisenden Technologiefeld Pionierarbeit zu leisten und langfristig die europäische Halbleiterfertigung zu stärken.
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