Zuschuss

Consolidation of the research infrastructure landscape – individual support for evolution, long-term sustainability and emerging needs of pan-European research infrastructures

EU-Förderung zur Stärkung und nachhaltigen Weiterentwicklung von ESFRI-Landmarks und ERICs mit geplanter Antragsfrist vom 10.03.2026 bis 16.06.2026.

Wissenschaft Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.03. - 16.06.2026 Noch 10 Tage
Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU
Fördersumme: 3 000 000 EUR bis 4 500 000 EUR
Förderquote: 80%

Förderziel

Konsolidierung der EU-Forschungsinfrastrukturen durch Unterstützung von Stärkung, langfristiger Nachhaltigkeit, Neuorientierung oder Evolution von ESFRI-Landmarks und European Research Infrastructure Consortia (ERICs).

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Forschungs- und Entwicklungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens ein ESFRI-Landmark oder ERIC als Beneficiary

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Detaillierte Budgettabelle
  4. Nachweis ESFRI/ERIC-Status

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Relevanz für europäische Forschungsinfrastrukturen

Beschreibung

Mit der Förderung „Consolidation of the research infrastructure landscape – individual support for evolution, long-term sustainability and emerging needs of pan-European research infrastructures“ unterstützt die Europäische Kommission ESFRI-Landmarks und European Research Infrastructure Consortia (ERICs) mit einer Fördersumme zwischen 3 000 000 EUR und 4 500 000 EUR (max. 80 % förderfähiger Ausgaben). Ziel ist die langfristige Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung von Schlüssel-Forschungsinfrastrukturen in Europa. Gefördert werden u. a. Personalaufwendungen, Sachkosten sowie Forschungs- und Entwicklungskosten – ausgenommen rückwirkende Kosten und Schuldenausgleich. Bewerbungsvoraussetzung ist die Beteiligung mindestens eines ESFRI-Landmarks oder ERIC als unmittelbarer Zuwendungsempfänger. Bei der Begutachtung stehen Innovationsgehalt, Nachhaltigkeits-Aspekte und Relevanz für den europäischen Forschungsraum im Mittelpunkt. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Horizon-Europe-Assoziierten Ländern. Die Einreichung erfolgt elektronisch im Horizon-Europe-Portal, die Antragsfrist läuft vom 10. März bis 16. Juni 2026.

Projekte sollen konkrete Maßnahmen zur Erweiterung des Nutzerkreises, internationalen Kooperation und evolutionären Neuausrichtung der Infrastrukturen umsetzen. Dazu zählen Revision von Business- und Finanzierungsplänen, Schulungen für Infrastruktur-Mitarbeitende, Ausbau von Remote-Zugängen, FAIR-konforme Datenverwaltung und Impact-Assessments. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Ressourcenschonung und Klimaschutz entlang des Lebenszyklus der Infrastruktur. Die Begutachtung erfolgt durch unabhängige Expert:innen; erfolgreiche Projekte werden in der Regel rund fünf Monate nach Fristschluss benachrichtigt, der Fördervertrag kann knapp acht Monate nach Einreichung unterzeichnet werden. Mit der Maßnahme trägt die EU zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums bei, indem sie Forschungseinrichtungen befähigt, ihre Spitzenstellung in globalen wissenschaftlichen Netzwerken nachhaltig auszubauen.

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