Zuschuss

Crime prevention approaches, online and off-line, tackling the nexus between addictions and crime

EU-weite Förderung zur Entwicklung innovativer Konzepte und Technologien für die Prävention von Sucht und damit verbundenen Straftaten in digitalen und analogen Räumen. Ziele sind bessere Erkenntnisse, Trainings­konzepte für Polizei und Zivilgesellschaft sowie Pilotanwendungen bis zum 05.11.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.05. - 05.11.2026
Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU
Fördersumme: 6 000 000 €
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten zur Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Süchten und Kriminalität sowie zur Entwicklung und Validierung neuartiger Präventionsansätze und Trainingsprogramme für Polizei­behörden und relevante zivilgesellschaftliche Akteure in Europa.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Subunternehmerleistungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 2 Polizei-Behörden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
  • Mindestens 2 Zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) aus mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
  • Nachweis über Kooperationsvereinbarung und Rollenverteilung im Konsortium

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Wissenschaftliche Exzellenz
  • Gesellschaftlicher Impact
  • Qualität und Effizienz der Umsetzung

Beschreibung

Die EU-Initiative zur Kriminalprävention im Kontext von Suchtverhalten fördert Forschungs- und Innovationsprojekte mit einem Gesamtbudget von 6 Mio. €. Ziel ist die Entwicklung und Validierung neuartiger Präventionsansätze, die sowohl im digitalen als auch im analogen Raum wirksam sind und den Nexus zwischen Abhängigkeiten und Straftaten aufklären. Ein besonderer Fokus liegt auf der Erstellung evidenzbasierter Trainingskonzepte für Polizei­behörden und zivilgesellschaftliche Akteur:innen, um deren Handlungskompetenz zu stärken. Ebenso werden innovative Technologien und Pilotanwendungen unterstützt, die dabei helfen, insbesondere gefährdete Jugendliche besser zu erreichen und behutsame Interventionsmaßnahmen zu etablieren. Die Projekte sollen gesellschaftliche Auswirkungen verstärken, indem sie moderne Methoden der Zusammenarbeit zwischen Polizei­behörden, NGOs, gemeinnützigen Organisationen und weiteren Stakeholder:innen erproben und Synergien auf EU-Ebene schaffen.

Förderberechtigt sind Konsortien aus mindestens zwei Polizei­behörden und zwei zivilgesellschaftlichen Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern. Die Antragsteller:innen reichen ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen – bestehend aus Anschreiben, Projektbeschreibung und Finanzierungsplan – bis zum 5. November 2026, 17 Uhr Brüsseler Zeit, über das Portal ein. Die Förderquote beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben für Personalaufwendungen, Sachkosten und Subunternehmerleistungen. Wesentliche Bewertungs­kriterien sind wissenschaftliche Exzellenz, gesellschaftlicher Impact sowie Qualität und Effizienz der Umsetzung. Die geförderten Konsortien leisten einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung des europäischen Strafrechtssystems und zur Steigerung der Resilienz von Gemeinden gegen suchtbedingte Kriminalität.

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