Cyber!Sicher - Die Förderung für IT-Sicherheit in KMU
Förderung für IT-Sicherheit in KMU in der Steiermark mit Risikoanalyse, Schulungen und Umsetzung von Maßnahmen nach NIS-2. Einreichfrist bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, steirische Klein- und Mittelunternehmen bei der Verbesserung ihrer IT-Security zu unterstützen: von der Risikoanalyse über Beratung und Sensibilisierung bis zu Investitionen in Hard-/Software und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.
Förderfähige Ausgaben
- Cyber-Security-Risikoanalyse
- Beratungskosten
- IT-Sicherheitsmanagement-System
- IT-Hardware und Software
- Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Austausch bestehender IT-Infrastruktur
- Wartungs- und Serviceverträge
- Interne Personalkosten
- Reisekosten
- Verbrauchsmaterial
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Firmensitz und Betriebsstätte in der Steiermark
- KMU gemäß EU-Definition
- Antrag vor Projektbeginn einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Ergebnisbericht der Risikoanalyse
- Teilnehmerliste Schulung
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
Bewertungskriterien
- Vollständigkeit des Risikoanalyseberichts
- Umfang der Sensibilisierungsmaßnahmen
- Bezug der Maßnahmen zur NIS-2-Richtlinie
- Wirtschaftlichkeit des Projekts
Beschreibung
Die Förderaktion Cyber!Sicher unterstützt steirische Klein- und Mittelunternehmen (KMU) dabei, ihre IT-Sicherheit nachhaltig zu stärken und die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie umzusetzen. Gefördert werden ganzheitliche Projekte, die mit einer Cyber-Security-Risikoanalyse starten und in einer externen Beratung sowie der Einführung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems münden. Ergänzt wird das Programm durch verpflichtende Sensibilisierungsmaßnahmen von mindestens vier Schulungsstunden für alle Mitarbeiter:innen mit IT-Zugang. In weiterer Folge können aktivierungspflichtige Investitionen in IT-Hardware und ‑Software (z. B. Firewalls, Backup-Infrastruktur, Monitoring-Tools) sowie der Erwerb von Lizenzen für Sicherheitslösungen berücksichtigt werden. Auch facheinschlägige Weiterbildungs- und Zertifizierungskosten für Schlüsselarbeitskräfte zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit ist auf 12 Monate begrenzt, die Mindestprojektkosten betragen 5.000 €, die maximale Fördersumme 15.000 € bei einer Förderquote von 30 %.
Adressiert sind Unternehmen mit Firmensitz und Betriebsstätte in der Steiermark, die unter die EU-Definition von Kleinstbetrieben bis mittleren Unternehmen fallen und deren Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Förderanträge müssen vor Projektbeginn elektronisch über das SFG-Portal eingereicht werden. Im Rahmen der Endabrechnung sind ein Ergebnisbericht der Risikoanalyse und Nachweise über die Sensibilisierungsschulungen vorzulegen. Beihilferechtlich erfolgt die Zuwendung als de-minimis-Beihilfe, mit einem maximalen Beihilfebetrag von 300.000 € pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Aktion läuft bis zum 30. Juni 2027 und trägt dazu bei, die Cybersicherheit in der steirischen Wirtschaft nachhaltig zu verbessern und den Standort für die digitale Zukunft zu rüsten.