D2-Förderung von Veranstaltungen und sonstigen Projekten (insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik)
Förderung von Sonderkonzerten, neuen Konzertreihen, Festivals und musikalischer Begabtenförderung in Bayern (außer München und Nürnberg). Anträge jährlich bis 01.10.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung besonderer musikalischer Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger aller Genres mit überregionaler oder mindestens überörtlicher Bedeutung in Bayern.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Kosten
- Investitionen in Veranstaltungs- und Probenräume
- Sachkosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personal- und Geschäftskosten
- Vorhaben mit Gesamtkosten unter 10.000 €
- Bereits laufende Veranstaltungsreihen
- Maßnahmen mit anderem Schwerpunkt (z.B. Spendengala)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger muss nichtstaatlich sein
- Es dürfen keine laufenden Betriebskosten gefördert werden
- Zuwendungsfähige Gesamtkosten mindestens 10.000 €
- Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
- Keine Mehrfachförderung aus staatlichen Mitteln oder Bayerischer Landesstiftung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung (inkl. Ort, Zeitraum, beteiligte Künstler/Programm)
- Kostenplan (Aufschlüsselung nach Kostengruppen)
- Finanzierungsplan (Eigenanteil, Drittmittel, Antragssumme)
Bewertungskriterien
- Inhaltliche Qualität des Projekts
- Regionale und überregionale Bedeutung
- Beitrag zur kulturellen Vielfalt und Dezentralität
Beschreibung
Der Kulturfonds Bayern unterstützt nichtstaatliche und nichtkommerzielle Träger:innen in ganz Bayern (außer München und Nürnberg) bei der Realisierung herausragender musikalischer Projekte mit überregionaler oder mindestens überörtlicher Ausstrahlung. Gefördert werden Sonderkonzerte, neue Konzertreihen, Festivals zeitgenössischer Musik sowie Wettbewerbe und Maßnahmen zur Begabtenförderung. Antragstellende – von Privatpersonen über Vereine und Stiftungen bis hin zu Kommunen – können Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten beantragen, maximal jedoch 1 Mio. Euro. Wesentliche Voraussetzungen sind ein Projektbeginn nach Bewilligung, Gesamtkosten von mindestens 10.000 Euro und der Ausschluss laufender Betriebs- oder institutioneller Kosten. Eine Doppelförderung mit anderen staatlichen Programmen oder der Bayerischen Landesstiftung ist nicht zulässig.
Zur Bewerbung ist eine detaillierte Vorhabenbeschreibung inklusive Ort, Zeitraum und Programmplanung ebenso einzureichen wie ein Kostenplan (aufgeschlüsselt nach Kostengruppen) und ein Finanzierungsplan (Eigenanteil, Drittmittel, beantragte Fördersumme). Bewertet werden insbesondere die künstlerische und inhaltliche Qualität, der Beitrag zur kulturellen Vielfalt sowie die dezentrale Verankerung des Projekts. Anträge sind jährlich bis zum 1. Oktober online bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen; die Förderentscheidung erfolgt im Frühjahr. Mit diesem Angebot leistet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einen entscheidenden Beitrag zur Belebung des musikalischen Landeslebens und zur Stärkung innovativer Ideen in allen Regionen Bayerns.
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