Damenwettkampfgruppe Feuerwehr Minihof-Liebau
Finanzielle Unterstützung der Damenwettkampfgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Minihof-Liebau für Ausrüstung und Vorbereitung zu Wettkämpfen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Damenwettkampfgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Minihof-Liebau bei der Ausrüstung und Vorbereitung zu Wettkämpfen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Finanzierung des Vorhabens muss vor Beginn weitgehend gesichert sein.
- Das Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung übernimmt keine Ausfallshaftungen, Defizitabdeckungen oder Schuldendienste.
- Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden.
- Bei einem größeren Vorhaben kann die Auszahlung der Förderungsmittel in Teilbeträgen erfolgen.
- Jede Änderung, die Folgen für das Projekt hat, muss dem Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung unverzüglich mitgeteilt werden.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Beschreibung
Mit finanzieller Unterstützung durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung erhalten Mitglieder:innen der Damenwettkampfgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Minihof-Liebau in Burgenland Zuschüsse für Ausrüstung, Qualifizierungsmaßnahmen, Trainingslager und Transportkosten. Der nicht rückzahlbare Zuschuss richtet sich an Vereine und Interessenverbände in den Bereichen Sport, Frauenförderung, Kultur & Medien sowie Arbeit & Soziales. Durch die Förderung innovativer Trainingskonzepte und mediale Begleitung wird der Teamgeist gestärkt und die Sichtbarkeit von Frauen im Feuerwehrwesen nachhaltig erhöht. Anträge können fortlaufend ohne Frist eingereicht werden, wodurch eine zügige Projektumsetzung ermöglicht wird.
Voraussetzung für eine positive Förderzusage ist eine vor Projektbeginn weitgehend gesicherte Gesamtfinanzierung. Das Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung übernimmt keine Ausfallshaftungen, Defizitabdeckungen oder Schuldendienste, und Subventionsgelder dürfen ausschließlich für das beantragte Vorhaben verwendet werden. Bei umfangreicheren Projekten ist eine Auszahlung in Teilbeträgen möglich, um eine flexible Budgetgestaltung zu ermöglichen. Jede maßgebliche Änderung des Projektverlaufs ist unverzüglich den zuständigen Sachbearbeiter:innen mitzuteilen. Die Auswahl erfolgt auf Basis eines schriftlichen Beurteilungsverfahrens inklusive Belegkontrolle. Einzureichende Unterlage ist ausschließlich das Förderansuchen Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung, wobei zusätzliche Nachweise nach Maßgabe der Förderrichtlinie angefordert werden können. Diese kontinuierliche Fördermöglichkeit besteht seit dem 17. Dezember 2013 und ist unbefristet gültig. Die Initiative folgt den Leitlinien der Gender-Mainstreaming-Strategie im Burgenland und trägt aktiv zur Gleichstellung und Sichtbarmachung von Frauen im Sport- und Feuerwehrkontext bei.
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