Data Space for Manufacturing
EU-Förderung zur Unterstützung von Datenräumen in der Fertigung zur Sammlung, Governance und Bereitstellung großer Datensätze für generative KI-Modelle im Industriebereich. Antragsfenster: 04.11.2025–03.03.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Dieses Programm zielt darauf ab, rechtliche, technische und geschäftliche Lösungen zu entwickeln, um in der Fertigung ausreichende, hochwertige Datensätze aus realen Industrieumgebungen zu sammeln und autorisierten KI-Entwicklern direkten oder indirekten Zugriff darauf zu ermöglichen, um generative KI-Modelle für den Industriesektor zu trainieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Reise- und Aufenthaltskosten
- Sach- und Gerätekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land
- Nachweis finanzieller und operativer Kapazität
- Einhaltung der EU-Ausschlusskriterien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Administrative Form (AF)
- Ownership control declaration
- Musterfördervertrag (MGA)
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Technische Qualität
- Projektorganisation und Management
- Auswirkungen
Beschreibung
Das EU-Programm „Data Space for Manufacturing“ fördert die Schaffung leistungsfähiger Datenräume in der Fertigungsindustrie, um große, hochwertige Datensätze aus realen Produktionsumgebungen zu sammeln, zu verwalten und für das Training generativer KI-Modelle bereitzustellen. Gefördert werden Konsortien aus Industrieunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups, Forschungseinrichtungen, Datenintermediär:innen sowie KI-Fabriken, die Daten für innovative KI-Anwendungen in Bereichen wie predictive maintenance, Prozessautomatisierung, Supply-Chain-Management oder Produktentwicklung bereitstellen und nutzen möchten. Dabei werden rechtliche, technische und geschäftliche Lösungen erarbeitet, um autorisierten KI-Entwickler:innen direkten oder indirekten Zugriff auf die Datensätze zu gewähren und so die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Standorts zu stärken.
Für die Umsetzung stehen pro Projekt bis zu 3 Mio. € als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen des Digital Europe Programme bereit. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Sach- und Gerätekosten. Beantragt werden kann die Förderung von Unternehmen, Existenzgründer:innen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land, sofern finanzielle und operative Kapazität nachgewiesen und EU-Ausschlusskriterien eingehalten werden. Die Einreichungsfrist läuft vom 04. November 2025 bis zum 03. März 2026 (17:00 Uhr Brüsseler Zeit). Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Innovationsgehalt, technische Qualität, Projektorganisation und erwarteter Auswirkungen.
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