Defibrillatoren-Förderung (AED) der BFV-Sozialstiftung
Zuschuss zur Anschaffung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) für gemeinnützige BFV-Mitgliedsvereine: 500 € pro Verein, begrenzter Fördertopf für bis zu 30 Vereine. Antrag per Formular und E-Mail.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt bayerische Fußballvereine bei der Anschaffung automatisierter externer Defibrillatoren, um die medizinische Notfallversorgung auf Sportanlagen zu verbessern und die Sicherheit im Trainings- und Spielbetrieb nachhaltig zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung automatisierter externer Defibrillatoren
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Bayerischen Fußball-Verband
- Gemeinnützigkeit des Vereins
- Einsatzort: vereinseigene Sportanlage
- Projekt ohne Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisierbar
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Aktueller Freistellungsbescheid
- Kostenvoranschlag (sofern vorhanden)
- Rechnung nach Kauf
Beschreibung
Mit dem Zuschuss der BFV-Sozialstiftung wird die Anschaffung automatisierter externer Defibrillatoren (AED) für in Bayern ansässige, gemeinnützige Fußballvereine gefördert. Pro eingetragenem Verein stehen 500 € zur Verfügung, um die medizinische Notfallversorgung auf vereinseigenen Sportanlagen zu optimieren. Insgesamt können 30 Förderanträge berücksichtigt werden, solange die bereitgestellten Mittel ausreichen. Ziel dieser Initiative ist es, das Sicherheitsniveau im Trainings- und Spielbetrieb nachhaltig zu erhöhen und Teilnehmende, Ehrenamtliche sowie Funktionsträger:innen bestmöglich vor Herz-Kreislauf-Notfällen zu schützen. Die Förderung erstreckt sich auf die Bereiche Gesundheit, Sport, Arbeit & Soziales sowie Kultur & Medien und unterstützt zudem den Aufbau moderner Sportinfrastruktur im Amateurfußball.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Fußball-Verband (BFV), die Gemeinnützigkeit des Vereins sowie die Nachweisführung, dass das Projekt ohne externe Unterstützung nicht oder nur unzureichend realisierbar wäre. Innerhalb von sechs Monaten nach Zuwendungszusage muss der Defibrillator angeschafft und der Kaufbeleg eingereicht werden. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Formular, der aktuelle Freistellungsbescheid, ein Kostenvoranschlag (sofern vorhanden) sowie die Rechnung nach Erwerb einzureichen. Die Prüfung erfolgt fortlaufend, sodass Anträge jederzeit und ohne festes Fristende eingereicht werden können, bis die Kapazitäten ausgeschöpft sind. Dieses langfristig angelegte Förderangebot trägt dazu bei, die medizinische Erstversorgung auf Sportplätzen zu stärken und ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten.
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